Ratgeber · Punkte in Flensburg

Punkte abbauen: Wann sich das Fahreignungsseminar lohnt und wann nicht

Mit dem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG bauen Sie einen Punkt ab, freiwillig, nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Es kostet mehrere hundert Euro. Bei fünf Punkten schafft es Abstand zur Verwarnung, bei zwei bald getilgten Punkten ist das Geld dagegen verschenkt. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bespricht mit Ihnen Punktestand, Tilgungsdaten und offene Bescheide, bevor Sie sich entscheiden.

Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 6 Minuten

1 PunktAbbau durch das Fahreignungsseminar, § 4a StVG
bis 5 PunkteHöchststand, bei dem der Abbau noch möglich ist
5 JahreAbstand bis zum nächsten möglichen Abbau
8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis, § 4 Abs. 5 StVG
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Was das Fahreignungsseminar ist

Das Fahreignungsseminar nach § 4a StVG ist die einzige Möglichkeit, aktiv einen Punkt aus dem Fahreignungsregister zu entfernen. Die Teilnahme ist freiwillig, setzt einen Stand von einem bis fünf Punkten voraus und wird nur einmal in fünf Jahren mit einem Punkt angerechnet. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft mit Ihnen anhand des Registerauszugs, ob die Teilnahme in Ihrer Lage etwas bringt.

Das Seminar wurde 2014 mit dem Fahreignungs-Bewertungssystem eingeführt und ersetzt die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen für Punkteabbau. Nicht zu verwechseln ist es mit dem Aufbauseminar in der Probezeit, das die Behörde anordnet und das keinen Punkt abbaut; dazu der Beitrag Verstöße in der Probezeit.

Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der Teilnahmebescheinigung. Stehen Sie bei fünf Punkten und wird vor Abschluss des Seminars ein weiterer Bescheid rechtskräftig, dessen Tattag vor der Bescheinigung liegt, kann der Abbau ins Leere gehen. Klären Sie offene Verfahren, bevor Sie buchen.
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Wie das Fahreignungsseminar abläuft und was es kostet

Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis und einer verkehrspsychologischen bei einem anerkannten Verkehrspsychologen. Beide Teile sind Pflicht. Die Kosten tragen Sie selbst, zusammen in der Regel mehrere hundert Euro. Am Ende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nennt Ihnen den Zeitpunkt, zu dem die Vorlage sinnvoll ist.

Aufbau des Fahreignungsseminars nach § 4a StVG
TeilmaßnahmeAnbieterUmfang
VerkehrspädagogischFahrschule mit Seminarerlaubnis, Kleingruppe2 Module à 90 Minuten
VerkehrspsychologischVerkehrspsychologe, Einzelgespräch2 Sitzungen à 75 Minuten
  1. Punktestand abfragen. Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt, online mit Online-Ausweisfunktion oder schriftlich mit Ausweiskopie. Der Auszug zeigt Tattag, Rechtskraft, Punkte und Tilgungsdatum jeder Eintragung.
  2. Anbieter wählen. Fahrschulen mit Erlaubnis und Verkehrspsychologen führen die Teilmaßnahmen getrennt durch; fragen Sie nach dem Gesamtpreis.
  3. Beide Teile absolvieren. Die Bescheinigung gibt es erst nach Abschluss beider Teilmaßnahmen.
  4. Bescheinigung vorlegen. Bei der Fahrerlaubnisbehörde, nach § 4 Abs. 7 StVG innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Seminars. Die Behörde meldet den Abzug an das Kraftfahrt-Bundesamt.
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Welche Rolle Punktestufen und Tilgungsfristen spielen

Ob sich das Seminar lohnt, hängt davon ab, wie nah Sie an der nächsten Stufe des Fahreignungs-Bewertungssystems stehen und wann Ihre Punkte von selbst tilgen. Bei 4 bis 5 Punkten ermahnt die Behörde, bei 6 bis 7 verwarnt sie, bei 8 entzieht sie die Fahrerlaubnis. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln liest beide Angaben aus Ihrem Registerauszug ab.

Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems und Möglichkeit des Punkteabbaus
PunktestandMaßnahme der BehördeAbbau durch Seminar
1 bis 3keinemöglich, selten sinnvoll
4 bis 5Ermahnung mit Hinweis auf das Seminarmöglich, meist sinnvoll
6 bis 7Verwarnung, Hinweis auf drohenden Entzugnicht mehr möglich
8Entzug der Fahrerlaubnisentfällt

Punkte tilgen nach § 29 StVG von selbst. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten sowie Straftaten ohne Entzug nach 5 Jahren, Straftaten mit Entzug nach 10 Jahren, jeweils ab Rechtskraft. Seit 2014 läuft jede Frist für sich, ein neuer Verstoß hemmt die Tilgung der alten Eintragungen nicht mehr. Nach der Tilgung folgt eine Überliegefrist von einem Jahr, in der die Eintragung nicht mehr zum Punktestand zählt, aber noch gespeichert bleibt. Alle Einzelheiten zum Register unter Punkte in Flensburg.

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Zwei Rechenbeispiele zeigen, wann sich das Seminar lohnt

Das Seminar lohnt sich, wenn der Punkt, den es abbaut, sonst noch lange stehen bliebe und der nächste Verstoß eine Stufe auslösen würde. Es lohnt sich nicht, wenn die Punkte ohnehin bald tilgen oder Sie so weit von der Verwarnung entfernt sind, dass ein Punkt keinen Unterschied macht. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln rechnet das anhand Ihres Auszugs durch.

Beispiel 1: Fünf Punkte, beruflich viel unterwegs

Sie stehen bei fünf Punkten, die älteste Eintragung tilgt erst in 18 Monaten, und Sie fahren täglich 200 Kilometer. Ohne Seminar bringt der nächste Verstoß mit einem Punkt die Verwarnung, ein Verstoß mit Regelfahrverbot und zwei Punkten sogar sieben Punkte. Mit dem Seminar sinkt der Stand auf vier; der nächste 1-Punkt-Verstoß führt nur zur Ermahnung, und der Abstand zur Acht wächst um eine ganze Stufe. In dieser Lage ist das Seminar sinnvoll eingesetzt.

Beispiel 2: Zwei Punkte, die bald tilgen

Sie haben zwei Eintragungen mit je einem Punkt, die ältere tilgt in vier Monaten, die jüngere in einem Jahr. Das Seminar würde mehrere hundert Euro kosten, einen Punkt entfernen, der in wenigen Monaten ohnehin verschwindet, und die Möglichkeit für fünf Jahre verbrauchen. Sinnvoller ist, abzuwarten und den nächsten Bescheid prüfen zu lassen, bevor ein Punkt entsteht.

Bei sechs Punkten ist es zu spät. Mit der Verwarnung endet die Möglichkeit des Abbaus. Wer bei fünf Punkten steht und einen weiteren Bescheid im Verfahren hat, sollte das Seminar mit dem Einspruch abstimmen, damit die Bescheinigung nicht nach dem Tattag des neuen Verstoßes liegt.
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Warum der Einspruch oft der günstigere Punkteabbau ist

Der günstigste Punkteabbau ist der Punkt, der nie eingetragen wird. Ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG) hält den Bescheid offen, bis Messung, Zustellung, Verjährung und Fahreridentifikation geprüft sind. Wird der Bescheid zurückgenommen oder das Verfahren eingestellt, entsteht kein Punkt. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft jeden Bescheid mit Punkt in einer kostenlosen Ersteinschätzung, für Mandanten aus Köln und bundesweit.

  • Registerauszug und Bescheid senden. Beides als Foto, wir ordnen ein, ob der neue Punkt nur eine Eintragung ist oder die nächste Stufe auslöst.
  • Einspruch und Akteneinsicht. Ein Fehler in der Akte kann das Verfahren ohne Punkt beenden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Ablauf unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
  • Seminar terminieren. Hält der Bescheid, planen wir Seminar und Bescheinigung so, dass der Abbau vor dem nächsten Risiko wirkt.
  • Fahrverbot mitdenken. Bei zwei Punkten aus einem Regelfahrverbot geht es zusätzlich um den Führerschein; dazu Fahrverbot abwenden.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Punkteabbau

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Wie viele Punkte kann ich mit dem Fahreignungsseminar abbauen?

Genau einen Punkt, und das nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Voraussetzung ist ein Stand von höchstens fünf Punkten im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Teilnahmebescheinigung. Ab sechs Punkten ist der Abbau ausgeschlossen. Mehrere Seminare hintereinander bringen nichts, und ein Seminar vor dem ersten Punkt lässt sich nicht auf Vorrat absolvieren.

Was kostet das Fahreignungsseminar?

Die Preise legen die Anbieter selbst fest, rechnen Sie für beide Teile zusammen mit mehreren hundert Euro. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme bei der Fahrschule und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme beim Verkehrspsychologen werden getrennt abgerechnet. Eine Erstattung durch Versicherung oder Behörde gibt es nicht. Fragen Sie vor der Buchung nach dem Gesamtpreis für beide Teile.

Ich habe sechs Punkte. Kann ich noch abbauen?

Nein. Bei sechs oder sieben Punkten verwarnt die Fahrerlaubnisbehörde, ein Punkteabbau durch das Seminar ist dann nicht mehr möglich, auch wenn die Verwarnung auf das Seminar hinweist. Der Stand sinkt nur noch durch Tilgung. Jeder weitere Bescheid mit Punkten kann den Entzug bei acht Punkten auslösen, deshalb sollte in dieser Lage kein Bescheid ungeprüft rechtskräftig werden.

Hilft das Seminar noch, wenn ich schon einen neuen Bescheid bekommen habe?

In der Regel nicht für diesen Verstoß. Der Abzug wirkt ab dem Datum der Teilnahmebescheinigung, der neue Verstoß wird nach dem Tattagprinzip mit dem Punktestand am Tag der Tat bewertet. Lag der Tattag vor der Bescheinigung, zählt der alte Stand. Das Seminar verbessert dann nur die Ausgangslage für die Zukunft. Für den laufenden Bescheid bleibt der Einspruch der wirksame Hebel.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Online geht das mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte, alternativ schriftlich mit unterschriebenem Antrag und Ausweiskopie. Der Auszug zeigt jede Eintragung mit Tattag, Rechtskraft, Punkten und Tilgungsdatum. Telefonisch oder per einfacher E-Mail gibt das KBA aus Datenschutzgründen keine Auskunft.

Kostenlose Ersteinschätzung

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Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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