Fahreignungsregister · Köln & bundesweit

Punkte in Flensburg: Punktesystem, Tilgung, Abbau und die 8-Punkte-Grenze

Das Fahreignungsregister in Flensburg vergibt für Verkehrsverstöße einen, zwei oder drei Punkte. Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung, bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte tilgen sich nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Bußgeldbescheide kostenlos, bevor Punkte eingetragen werden, und vertritt Sie bundesweit.

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1 / 2 / 3Punkte je Verstoß, je nach Schwere
8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis, § 4 Abs. 5 StVG
2,5 JahreTilgung eines 1-Punkt-Verstoßes
1 PunktAbbau durch Fahreignungsseminar, einmal in 5 Jahren
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Was das Fahreignungsregister ist

Das Fahreignungsregister (FAER) führt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft sind, sowie Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden. Das Register besteht in seiner heutigen Form seit dem 1. Mai 2014 und hat das frühere Verkehrszentralregister mit dem 18-Punkte-System abgelöst. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln liest Ihren Registerauszug und ordnet jeden neuen Bescheid darin ein.

Das Register dient der Fahreignung, nicht der Strafe. Wer wiederholt auffällt, wird stufenweise gewarnt und zuletzt aus dem Verkehr genommen. Alle Maßnahmen hängen allein vom Punktestand ab.

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Das Punktesystem: 1, 2 oder 3 Punkte

Seit 2014 gibt es je Verstoß einen, zwei oder drei Punkte. Einen Punkt gibt es für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro, etwa 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer. Zwei Punkte sind für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und für Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen. Drei Punkte folgen auf Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Wie viele Punkte Ihr Bescheid bringt, sagt Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vorab.

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit ab 60 Euro mit Sicherheitsbezug, zum Beispiel 21 bis 30 km/h zu schnell, einfacher Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Abstandsverstoß bis 100 km/h.
  • 2 Punkte: Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, zum Beispiel ab 31 km/h innerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß, 0,5 Promille; außerdem Straftaten ohne Entzug, etwa Nötigung im Verkehr.
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille (§ 316 StGB), Unfallflucht mit bedeutendem Schaden, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ordnungswidrigkeiten ohne Sicherheitsbezug, etwa Parkverstöße ohne Behinderung oder Verstöße bis 20 km/h zu schnell, bleiben ohne Punkt. Alle Regelsätze mit Punkten finden Sie im Bußgeldkatalog 2026.

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Die Stufen: Ermahnung, Verwarnung, Entzug

§ 4 Abs. 5 StVG sieht drei Stufen vor. Bei 4 bis 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich und weist auf das freiwillige Fahreignungsseminar hin. Bei 6 bis 7 Punkten verwarnt sie und kündigt den Entzug an. Bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis. Ermahnung und Verwarnung sind gebührenpflichtig. Auf welcher Stufe Sie stehen, klärt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln anhand Ihres Registerauszugs.

Maßnahmen nach Punktestand im Fahreignungsregister
PunktestandMaßnahmeFolge
1 bis 3 PunkteKeine MaßnahmeEintragung, Tilgung nach Frist
4 bis 5 PunkteErmahnungHinweis auf Fahreignungsseminar, 1 Punkt Abbau möglich
6 bis 7 PunkteVerwarnungHinweis auf drohenden Entzug, kein Punkteabbau mehr
8 PunkteEntzug der FahrerlaubnisNeuerteilung frühestens nach 6 Monaten, in der Regel mit MPU

Die Stufen müssen nacheinander durchlaufen werden. Erreichen Sie 8 Punkte ohne vorherige Ermahnung oder Verwarnung, wird der Stand auf 5 beziehungsweise 7 Punkte reduziert und die Maßnahme nachgeholt. Das Tattagprinzip ordnet Punkte dem Tag des Verstoßes zu.

Bei 6 oder 7 Punkten wird jeder Bescheid zur Führerscheinfrage. Ein weiterer 1-Punkt-Verstoß kann den Entzug auslösen, und ein Punkteabbau ist ab 6 Punkten nicht mehr möglich. In dieser Lage sollte kein Bescheid ungeprüft rechtskräftig werden. Was nach einem Entzug gilt, lesen Sie unter Führerscheinentzug und MPU.
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Tilgungsfristen: 2,5, 5 und 10 Jahre

Nach § 29 StVG werden Eintragungen nach festen Fristen getilgt: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Entzug nach 5 Jahren, Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Jede Eintragung tilgt für sich, ein neuer Verstoß verlängert die alten Fristen nicht. Die Tilgungsdaten Ihres Auszugs rechnet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln mit Ihnen durch.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt eine Überliegefrist von einem Jahr. In dieser Zeit ist die Eintragung nicht mehr für Sie sichtbar und zählt nicht mehr zum Punktestand, bleibt aber gespeichert. Sie dient dazu, Verstöße richtig zu bewerten, die vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen, aber erst danach rechtskräftig wurden. Erst nach der Überliegefrist wird die Eintragung endgültig gelöscht.

Tilgungsfristen im Fahreignungsregister nach § 29 StVG
EintragungPunkteTilgungsfrist
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeit12,5 Jahre
Besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit (mit Regelfahrverbot)25 Jahre
Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis25 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis310 Jahre
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Punkte abbauen und Punktestand abfragen

Punkte lassen sich auf zwei Wegen reduzieren: durch ein Fahreignungsseminar, das bei höchstens fünf Punkten einen Punkt abbaut, und durch die Prüfung jedes neuen Bescheids, bevor er rechtskräftig wird. Grundlage für beides ist der aktuelle Punktestand, den Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bewertet Bescheid und Registerauszug zusammen.

Das Fahreignungsseminar

Einen Punkt können Sie durch ein Fahreignungsseminar nach § 4a StVG abbauen, allerdings nur bei einem Stand von höchstens fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil bei einer dafür anerkannten Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil bei einem Verkehrspsychologen. Nach der Teilnahmebescheinigung zieht das Kraftfahrt-Bundesamt einen Punkt ab.

Das Seminar lohnt sich vor allem bei 4 oder 5 Punkten, wenn der nächste Verstoß die Verwarnung auslösen würde. Ab 6 Punkten ist der Abbau ausgeschlossen.

Punktestand abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt

Ihren Punktestand fragen Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt ab, entweder online mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder der eID-Karte oder schriftlich per Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Der Auszug wird Ihnen zugeschickt. Telefonisch oder per einfacher E-Mail gibt das KBA aus Datenschutzgründen keine Auskunft.

Der Auszug zeigt alle Entscheidungen mit Tattag, Rechtskraft, Punkten und Tilgungsdatum. Er entscheidet, ob ein weiterer Punkt nur eine Eintragung ist oder die nächste Stufe auslöst. Schicken Sie ihn uns gern zusammen mit dem Bescheid.

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Typische Verstöße und ihre Punkte

Die Tabelle zeigt, welche Verstöße nach der Bußgeldkatalog-Verordnung für Pkw mit Punkten verbunden sind, jeweils nach Toleranzabzug und für Ersttäter. Zwei Punkte gibt es immer dann, wenn der Katalog ein Regelfahrverbot vorsieht. Wird das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abgewendet, bleiben die zwei Punkte dennoch bestehen, weil sich die Punktzahl nach dem Katalogtatbestand richtet. Bescheide, die eine neue Stufe auslösen, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln besonders genau.

Typische Verkehrsverstöße mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot
Verstoß (Pkw, nach Toleranzabzug)BußgeldPunkteFahrverbot
Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell70 €keinekein Fahrverbot
Innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell115 €1 Punktkein Fahrverbot
Außerorts 26 bis 30 km/h zu schnell150 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung
Innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell260 €2 Punkte1 Monat
Rotlicht unter 1 Sekunde90 €1 Punktkein Fahrverbot
Rotlicht über 1 Sekunde (qualifiziert)200 €2 Punkte1 Monat
Handy am Steuer100 €1 Punktkein Fahrverbot
Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts, über 100 km/h160 €2 Punkte1 Monat
Alkohol 0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß500 €2 Punkte1 Monat
Alkohol ab 1,1 PromilleStraftat3 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis
Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung100 €1 Punktkein Fahrverbot

Regelsätze nach BKatV 2026 für Pkw ohne Voreintragung, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid. Ihren Fall rechnen Sie im Bußgeldrechner nach.

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Warum sich ein Einspruch bei Punkten häufig lohnt

Ein Punkt kostet im Bescheid nichts extra, wirkt aber 2,5 Jahre lang und zählt zur nächsten Stufe. Deshalb prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln jeden Bescheid mit Punkt kostenlos auf Messfehler, Zustellung, Verjährung und Fahreridentifikation, bevor er rechtskräftig wird. Wird der Bescheid zurückgenommen oder das Verfahren eingestellt, entsteht kein Punkt. Wird der Verstoß auf eine punktfreie Stufe reduziert, ebenfalls nicht.

Drei Konstellationen, in denen der Einspruch besonders wichtig ist:

  • Voreintragungen: Wer schon 3, 5 oder 7 Punkte hat, steht mit dem nächsten Punkt vor Ermahnung, Verwarnung oder Entzug.
  • Probezeit: Ein A-Verstoß wie 21 km/h zu schnell bringt neben dem Punkt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
  • Berufliche Abhängigkeit: Berufskraftfahrer und Außendienstler müssen Punkte häufig dem Arbeitgeber melden; ein Regelfahrverbot mit zwei Punkten gefährdet den Arbeitsplatz. Zu den Möglichkeiten lesen Sie Fahrverbot abwenden.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach § 67 OWiG eingehen, danach folgen Akteneinsicht, Prüfung und unsere Empfehlung. Details unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg

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Wie kann ich meinen Punktestand in Flensburg abfragen?

Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt. Online geht das mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte über das Portal des KBA, der Auszug wird Ihnen dann zugeschickt oder digital bereitgestellt. Alternativ stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Unterschrift und einer Kopie Ihres Ausweises. Eine telefonische Auskunft gibt es aus Datenschutzgründen nicht.

Wann werden Punkte gelöscht?

Nach § 29 StVG werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren getilgt, Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren, Straftaten mit Entzug nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Jede Eintragung wird für sich getilgt, neue Verstöße verlängern die Frist älterer Eintragungen seit 2014 nicht mehr.

Wie kann ich Punkte abbauen?

Mit einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG bauen Sie einen Punkt ab. Das geht nur, wenn Sie höchstens fünf Punkte haben, und nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil bei einer dafür zugelassenen Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil. Die Kosten tragen Sie selbst. Ab sechs Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Bei acht Punkten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG. Vorher müssen Sie bei vier bis fünf Punkten ermahnt und bei sechs bis sieben Punkten verwarnt worden sein. Fehlt eine dieser Stufen, wird der Punktestand auf die jeweilige Stufe zurückgesetzt. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens sechs Monate nach dem Entzug, in der Regel nur nach bestandener MPU.

Wann werden die Punkte eingetragen?

Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig ist. Für den Punktestand gilt allerdings das Tattagprinzip: Die Punkte werden dem Tag des Verstoßes zugeordnet. Deshalb kann ein Einspruch die Eintragung verzögern, aber nicht verhindern, dass der Verstoß zu den Punkten zählt, die am Tattag bereits bestanden.

Bekomme ich für jeden Verstoß einen Punkt?

Nein. Punkte gibt es nur für Verstöße, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft sind, in der Regel ab 60 Euro Geldbuße. Bis 20 km/h zu schnell, einfache Parkverstöße oder ein abgelaufener TÜV bleiben punktfrei. Ab 21 km/h zu schnell, Handy am Steuer oder Rotlicht gibt es einen Punkt, bei Regelfahrverbot zwei.

Lohnt sich ein Einspruch wegen eines einzelnen Punktes?

Häufig ja. Ein Punkt steht 2,5 Jahre im Register und zählt zur nächsten Stufe. Wer bereits Eintragungen hat, rückt näher an Ermahnung, Verwarnung oder Entzug. In der Probezeit bedeutet ein A-Verstoß zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz prüft kostenlos, ob der Bescheid Angriffspunkte bietet, bevor der Punkt eingetragen wird.

Kostenlose Ersteinschätzung

Punkt im Bescheid? Wir prüfen ihn kostenlos, bevor er eingetragen wird.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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