Handy am Steuer · Köln & bundesweit

Handy am Steuer: Strafe, Punkte und wann der Vorwurf nicht trägt

Handy am Steuer kostet nach § 23 Abs. 1a StVO 100 Euro und einen Punkt, mit Gefährdung 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Der Vorwurf beruht meist allein auf der Beobachtung eines Polizeibeamten. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Bescheid und Akte kostenlos und vertritt Sie bundesweit, wenn die Beweislage nicht trägt.

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100 €Regelsatz Handy am Steuer, 1 Punkt in Flensburg
150 €Mit Gefährdung, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
A-VerstoßIn der Probezeit: Aufbauseminar, 4 Jahre Probezeit
2 WochenEinspruchsfrist ab Zustellung, § 67 OWiG
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Was § 23 Abs. 1a StVO verbietet

§ 23 Abs. 1a StVO verbietet Fahrzeugführern, ein elektronisches Gerät zu benutzen, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn sie es dafür aufnehmen oder halten. Erlaubt bleibt die Nutzung, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt werden oder nur eine kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgt. Ob das Benutzen belegt ist, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln anhand der Akte.

Drei Merkmale müssen zusammenkommen: Sie führen das Fahrzeug, Sie halten oder nehmen das Gerät auf, und Sie benutzen dabei eine seiner Funktionen. Fehlt eines davon, liegt kein Verstoß vor. Die Behörde muss jedes einzelne beweisen. Schon das Ablesen der Uhrzeit auf dem Display in der Hand gilt als Benutzen.

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Welche Geräte das Verbot erfasst

Seit der Neufassung 2017 gilt das Verbot nicht mehr nur für Mobiltelefone, sondern für alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information und Organisation. Das Gesetz nennt ausdrücklich Mobiltelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher, Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sieht in Bescheiden regelmäßig folgende Geräte:

  • Smartphone: jede Nutzung in der Hand, auch das Wegdrücken eines Anrufs.
  • Tablet, Notebook, Navigationsgerät: erfasst, sobald sie gehalten werden; in der Halterung mit kurzem Blick erlaubt.
  • Smartwatch: Ob das Bedienen am Handgelenk ein Halten ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
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Was am Steuer erlaubt bleibt

Erlaubt ist alles, was ohne Aufnehmen und Halten funktioniert: das Telefonieren über Freisprecheinrichtung, Sprachsteuerung und Vorlesefunktion, das Bedienen eines Geräts in der Halterung mit kurzer Blickzuwendung, etwa das Annehmen eines Anrufs oder das Starten der Navigation. Auch das Halten des Geräts ohne Nutzung einer Funktion, etwa das Umlagern vom Sitz in die Mittelkonsole, ist nach der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte kein Verstoß, worauf die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln die Verteidigung stützt.

An der Ampel gilt das Verbot weiter. Es entfällt nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (§ 23 Abs. 1b StVO). Ein durch die Start-Stopp-Automatik abgeschalteter Motor zählt ausdrücklich nicht. Wer an der roten Ampel zum Handy greift, begeht den Verstoß also auch dann, wenn der Motor gerade aus ist.
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Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Handy am Steuer

Der Regelsatz für Handy am Steuer beträgt 100 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt er auf 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung auf 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Für Radfahrer gilt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro ohne Punkt. Ab dem Bescheid kommen 28,50 Euro Gebühren hinzu. Ob eine Gefährdung überhaupt belegt ist, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln zuerst.

Bußgeld bei Handy am Steuer
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer benutzt100 €1 Punktkein Fahrverbot
mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat

Regelsätze nach BKatV für Kraftfahrzeugführer, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen. Radfahrer: 55 € Verwarnungsgeld.

Alle Regelsätze im Bußgeldkatalog 2026

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Beweislage: Meist nur die Beobachtung eines Beamten

Anders als bei Geschwindigkeit oder Rotlicht gibt es beim Handyverstoß in den meisten Fällen keine technische Messung. Der Vorwurf beruht auf der Wahrnehmung eines Polizeibeamten, der Sie aus dem Streifenwagen, vom Straßenrand oder von einer Brücke beobachtet hat. Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft nach Akteneinsicht, wie belastbar diese Wahrnehmung tatsächlich ist.

Neu sind Kamerasysteme, die Fahrzeuginnenräume automatisch erfassen und per Software auf ein Handy in der Hand prüfen. Einzelne Bundesländer erproben oder nutzen solche Anlagen. Auch hier muss die Aufnahme das Benutzen zeigen, nicht nur einen Gegenstand in der Hand, und der Einsatz muss rechtlich zulässig sein.

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Verteidigungsansätze beim Handyverstoß

Ein Bescheid wegen Handy am Steuer ist angreifbar, wenn eines der drei Merkmale Fahrzeugführung, Halten und Benutzen nicht sicher belegt ist oder wenn das Verfahren formale Fehler aufweist. Mehr als jeder zweite Bescheid ist nach unserer Erfahrung angreifbar. In Handyverfahren prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vor allem vier Ansätze:

  1. Kein elektronisches Gerät: Der Gegenstand war ein Rasierer, eine Powerbank oder ein Portemonnaie. Zeugen oder Fotos des Gegenstands helfen.
  2. Kein Benutzen: Das Gerät wurde nur umgelagert oder festgehalten, ohne eine Funktion zu nutzen. Hier kommt es auf die genaue Wahrnehmung des Beamten an.
  3. Unsichere Wahrnehmung: Entfernung, Dunkelheit, Gegenlicht, kurze Beobachtungsdauer, Verwechslung mit dem Beifahrer, Widersprüche zwischen Anzeige und späterer Zeugenaussage.
  4. Formale Fehler: Zustellung, Anhörung, Verjährung nach drei Monaten, fehlende Fahreridentifikation.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist, Akteneinsicht, Ablauf   Fahrverbot abwenden

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Handy am Steuer in der Probezeit

In der Probezeit ist der Handyverstoß ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Zu den 100 Euro und dem Punkt kommen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis. Die 100 Euro sind für Fahranfänger deshalb der kleinste Teil der Folgen, die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft solche Bescheide vor der Rechtskraft.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Bis dahin muss der Einspruch bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Danach sind Geldbuße, Punkt und die Probezeitmaßnahmen rechtskräftig. Schicken Sie uns ein Foto des Bescheids, wir sichern die Frist und prüfen die Akte.

Schicken Sie uns Anhörungsbogen oder Bescheid, wir melden uns werktags mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Danach legen wir fristwahrend Einspruch ein, fordern die Akte an und klären die Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ob der Einspruch Aussicht hat, sagen wir Ihnen nach der Akteneinsicht. Mandanten aus Köln empfangen wir in Longerich, alle anderen betreuen wir digital.

Punkte in Flensburg: Tilgung, Abbau, 8-Punkte-Grenze

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Handy am Steuer

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Wie hoch ist die Strafe für Handy am Steuer?

Der Regelsatz nach § 23 Abs. 1a StVO beträgt 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung anderer hinzu, sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei einem Unfall mit Sachschaden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkt. Ab 60 Euro kommen 28,50 Euro Gebühren und Auslagen hinzu.

Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?

Nein. Das Verbot gilt auch im Stand, solange der Motor läuft. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dürfen Sie das Gerät in die Hand nehmen. Ein Motor, den die Start-Stopp-Automatik an der Ampel abgeschaltet hat, gilt ausdrücklich nicht als ausgeschaltet (§ 23 Abs. 1b StVO).

Ist es verboten, das Handy nur in die Hand zu nehmen?

Verboten ist das Benutzen, während das Gerät aufgenommen oder gehalten wird. Nach der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte ist das bloße Umlagern des Geräts, etwa vom Sitz in die Ablage, ohne Nutzung einer Funktion kein Verstoß. Ob eine Funktion genutzt wurde, muss die Behörde beweisen. Ein Blick aufs Display in der Hand reicht dafür allerdings bereits aus.

Was gilt, wenn der Polizist mich mit dem Handy gesehen haben will, ich es aber nicht benutzt habe?

Dann steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht darf einem Polizeibeamten glauben, muss aber begründen, warum. Widersprüche zwischen Anzeige und Aussage, große Entfernung, Dunkelheit, getönte Scheiben oder ein Gegenstand, der dem Handy ähnelt, etwa ein Rasierer oder eine Powerbank, sprechen gegen eine sichere Wahrnehmung. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz arbeitet diese Punkte nach Akteneinsicht heraus.

Was bedeutet Handy am Steuer in der Probezeit?

Der Handyverstoß ist in der Probezeit ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Neben 100 Euro und einem Punkt ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung, ein dritter zum Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger ist die Prüfung des Bescheids deshalb besonders wichtig.

Gilt das Handyverbot auch für Smartwatch, Navi und Tablet?

Ja. § 23 Abs. 1a StVO erfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Smartphone, Tablet, Navigationsgerät, Smartwatch, E-Book-Reader, Diktiergerät, Notebook. Ein fest montiertes Navigationsgerät dürfen Sie mit kurzer Blickzuwendung bedienen. Wer die Smartwatch am Handgelenk aktiv bedient, hält sie zwar nicht in der Hand, nutzt sie aber in einer Weise, die die Gerichte unterschiedlich bewerten.

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Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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