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Alkohol und Drogen am Steuer: Promillegrenzen, Strafe, Führerschein und MPU

Ab 0,5 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis, in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln verteidigt Sie bei Alkohol- und Drogenfahrten, prüft Messung und Blutprobe und begleitet den Weg zurück zum Führerschein.

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0,5 ‰Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, 500 €, 2 Punkte, 1 Monat
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB
0,0 ‰In der Probezeit und unter 21 Jahren, § 24c StVG
1,6 ‰Ab hier ordnet die Behörde regelmäßig eine MPU an
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Die Promillegrenzen im Überblick

Das deutsche Verkehrsrecht kennt vier Alkoholgrenzen: 0,0 Promille in der Probezeit und unter 21 Jahren (§ 24c StVG), 0,3 Promille als Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (§ 316 StGB), 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit ohne weitere Voraussetzungen (§ 24a StVG) und 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit, ab der die Fahrt immer eine Straftat ist. Wo Ihr Wert liegt, ordnet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln als Erstes ein.

Promillegrenzen und ihre Rechtsfolgen
GrenzeGilt fürEinstufungRechtsgrundlage
0,0 ‰Probezeit, unter 21 JahreOrdnungswidrigkeit, 250 €, 1 Punkt§ 24c StVG
0,3 ‰alle Kraftfahrer, mit AusfallerscheinungenStraftat (relative Fahruntüchtigkeit)§ 316 StGB
0,5 ‰alle KraftfahrerOrdnungswidrigkeit, 500 €, 2 Punkte, 1 Monat§ 24a StVG
1,1 ‰alle KraftfahrerStraftat (absolute Fahruntüchtigkeit)§ 316 StGB
1,6 ‰RadfahrerStraftat (absolute Fahruntüchtigkeit), MPU-Grenze für alle§ 316 StGB, § 13 FeV

Für § 24a StVG gilt als gleichwertiger Atemalkoholwert 0,25 mg/l. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft zuerst, ob die Einstufung als Straftat belegt ist oder ob es bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben muss.

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Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ab 0,5 Promille

Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ab 0,5 Promille kostet beim ersten Verstoß 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, beim dritten 1.500 Euro und drei Monate. Die Fahrerlaubnis behalten Sie. Ab 1,1 Promille endet der Bußgeldkatalog, dann liegt eine Straftat vor. Ob es bei der Ordnungswidrigkeit bleibt, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln am Messwert.

Bußgeld bei Alkohol am Steuer
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß500 €2 Punkte1 Monat
0,5 bis 1,09 Promille, 2. Verstoß1.000 €2 Punkte3 Monate
0,5 bis 1,09 Promille, 3. Verstoß1.500 €2 Punkte3 Monate
ab 1,1 PromilleStraftat3 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Regelsätze nach BKatV, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen.

Fahrverbot abwenden: Härtefall, Zeitpunkt, erhöhte Geldbuße

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Straftat ab 1,1 Promille: Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist

Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille ist die Fahrt eine Straftat nach § 316 StGB, bei Gefährdung anderer nach § 315c StGB. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und drei Punkte. Vor allem entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und verhängt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln arbeitet gegen den Entzug.

Häufig zieht die Polizei den Führerschein schon bei der Kontrolle ein, das Gericht bestätigt das mit der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO.

Führerscheinentzug und MPU: Sperrfrist, Neuerteilung, Vorbereitung

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Drogen und Cannabis am Steuer

§ 24a Abs. 2 StVG ahndet das Fahren unter Wirkung von Betäubungsmitteln wie Kokain oder Amphetamin als Ordnungswidrigkeit wie Alkohol, beim ersten Verstoß also 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Für Cannabis gilt seit 2024 ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Mit Ausfallerscheinungen wird auch die Drogenfahrt zur Straftat nach § 316 StGB. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft zuerst den Laborbefund.

Schwerer als das Bußgeld wiegt oft die zweite Ebene. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft unabhängig vom Bußgeldverfahren die Fahreignung. Beim Konsum sogenannter harter Drogen entzieht sie die Fahrerlaubnis meist schon beim ersten Nachweis. Bei Cannabis kommt es auf Konsummuster und Trennungsvermögen an. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer.

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MPU: Wann die Behörde ein Gutachten verlangt

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 FeV an, bei 1,6 Promille oder mehr, bei wiederholten Alkoholfahrten oder bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch. Nach Drogenfahrten regelt § 14 FeV die Begutachtung, nach dem Entzug wegen 8 Punkten ist die MPU ebenfalls Voraussetzung für die Neuerteilung. Ohne positives Gutachten gibt es die Fahrerlaubnis nicht zurück, die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft vorher, ob die Anordnung rechtmäßig ist.

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Atemalkohol oder Blutprobe: Was als Beweis zählt

Für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG genügt eine Atemalkoholmessung mit einem geeichten Gerät, zwei Messungen nach 20 Minuten Wartezeit seit Trinkende. Für eine Straftat nach § 316 StGB ist nur die Blutprobe beweiskräftig. Der Atemalkoholtest ist freiwillig, die Blutentnahme müssen Sie dulden. Seit 2017 darf die Polizei sie ohne richterlichen Beschluss anordnen (§ 81a StPO). Wartezeit und Doppelmessung kontrolliert die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln im Messprotokoll.

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Verteidigungsansätze und Ablauf mit der Kanzlei

Bei Alkohol- und Drogenfahrten geht es selten um die Frage, ob überhaupt etwas konsumiert wurde, sondern um Messwert, Zeitpunkt, Zurechnung und Rechtsfolge. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft nach Akteneinsicht Messgerät und Messablauf, die Blutprobe samt Entnahmeprotokoll, die Rückrechnung, Nachtrunk, Fahrereigenschaft und die Frage, ob behauptete Ausfallerscheinungen wirklich alkoholbedingt waren. Ziel ist, die Straftat zur Ordnungswidrigkeit zu machen oder den Entzug zu vermeiden.

  1. Messverfahren: Eichung, Wartezeit und Doppelmessung beim Atemalkohol; Entnahmeprotokoll und Laboranalyse bei der Blutprobe.
  2. Nachtrunk und Rückrechnung: Alkohol nach Fahrtende verfälscht den Wert. Die Rückrechnung auf den Fahrtzeitpunkt muss die Resorptionsphase berücksichtigen.
  3. Fahrereigenschaft: Wurden Sie nicht beim Fahren, sondern im stehenden Fahrzeug angetroffen, muss die Fahrt selbst bewiesen werden.
  4. Ausfallerscheinungen: Unter 1,1 Promille tragen Übermüdung, Medikamente oder ein alltäglicher Fahrfehler den Vorwurf der relativen Fahruntüchtigkeit oft nicht.

Sie schicken uns Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklage, wir melden uns werktags mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Danach legen wir Einspruch ein, fordern die Akte an und klären die Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mandanten aus Köln empfangen wir in Longerich, alle anderen vertreten wir digital.

Sagen Sie nichts, bevor die Akte da ist. Angaben zur Trinkmenge, zum Zeitpunkt oder zur Fahrt im Anhörungsbogen oder gegenüber der Polizei lassen sich später nicht zurücknehmen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Schicken Sie uns die Unterlagen, wir übernehmen die Kommunikation mit Behörde und Gericht.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist, Akteneinsicht, Ablauf   Punkte in Flensburg

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Alkohol und Drogen am Steuer

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Was passiert bei 0,5 Promille am Steuer?

Ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Beim ersten Verstoß kostet das 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, beim zweiten 1.000 Euro und drei Monate, beim dritten 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis bleibt Ihnen erhalten, solange keine Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, dann liegt unabhängig vom Fahrverhalten eine Straftat nach § 316 StGB vor. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille wird die Fahrt zur Straftat, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein Unfall. Die Folge ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, drei Punkte und in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.

Wann muss ich zur MPU?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel an, wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr gefahren sind, wenn Sie wiederholt alkoholisiert am Steuer waren oder wenn Drogen im Spiel waren. Auch nach dem Entzug wegen 8 Punkten ist die MPU Voraussetzung für die Neuerteilung. Ohne positives Gutachten gibt es keine neue Fahrerlaubnis.

Muss ich bei einer Kontrolle in das Atemalkoholgerät pusten?

Nein. Der Atemalkoholtest ist freiwillig, Sie müssen nicht aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitwirken. Verweigern Sie ihn, kann die Polizei eine Blutprobe anordnen, seit 2017 bei Verkehrsdelikten auch ohne richterlichen Beschluss (§ 81a StPO). Die Blutprobe müssen Sie dulden. Für eine Straftat nach § 316 StGB ist ohnehin nur die Blutprobe beweiskräftig.

Was gilt für Cannabis am Steuer?

Seit 2024 gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Wer diesen Wert erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot, bei Wiederholung deutlich mehr. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, wird die Fahrt zur Straftat.

Was ist Nachtrunk und warum spielt er eine Rolle?

Nachtrunk bedeutet, dass Sie nach dem Ende der Fahrt, aber vor der Blutentnahme Alkohol getrunken haben, etwa zu Hause nach einem Unfall. Dann sagt der gemessene Wert nichts über den Alkoholpegel während der Fahrt. Die Behauptung muss plausibel und möglichst belegbar sein, das Gericht prüft sie kritisch. Ein glaubhafter Nachtrunk kann den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ausmachen.

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Alkohol- oder Drogenfahrt vorgeworfen? Wir prüfen Messung und Akte, bevor Sie sich äußern.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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