Bußgeldkatalog 2026: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf einen Blick
Der Bußgeldkatalog legt in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) fest, welche Geldbuße, wie viele Punkte in Flensburg und welches Fahrverbot ein Verkehrsverstoß regelmäßig nach sich zieht. Diese Seite zeigt die Regelsätze für Pkw-Fahrer ohne Voreintragung, jeweils nach Toleranzabzug, zusammengestellt von der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln. Ob der Bescheid in Ihrem Fall überhaupt hält, ist eine andere Frage. Die prüfen wir kostenlos.
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Was der Bußgeldkatalog regelt
Die Bußgeldkatalog-Verordnung ordnet jedem Verstoß einen Regelsatz zu: Geldbuße, gegebenenfalls Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Die Sätze gelten für fahrlässige Verstöße ohne Besonderheiten. Abweichungen prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln kostenlos. Bei Vorsatz, Gefährdung, Unfall oder Voreintragungen darf die Bußgeldstelle erhöhen, bei Vorsatz bis zum Doppelten. Bis 55 Euro bleibt es bei einer Verwarnung, ab 60 Euro ergeht ein Bescheid mit 28,50 Euro Gebühren.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Innerorts, also innerhalb geschlossener Ortschaften, beginnt der Bußgeldkatalog bei 30 Euro für bis zu 10 km/h zu schnell. Ab 21 km/h gibt es 115 Euro und einen Punkt, ab 31 km/h zusätzlich einen Monat Fahrverbot. Ab 61 km/h zu schnell sind 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot fällig. Die Sätze gelten für Pkw ohne Voreintragung nach Toleranzabzug, den die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln als Erstes nachrechnet.
| Zu schnell (nach Toleranz) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | keine | kein Fahrverbot |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | keine | kein Fahrverbot |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | keine | kein Fahrverbot |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | 1 Monat bei Wiederholung* |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Regelsätze nach BKatV für Pkw, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid.
Geblitzt worden: Messverfahren, Fehlerquellen, Einspruch
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und auf der Autobahn
Außerorts, auf Landstraßen und Autobahnen, liegen die Sätze etwas niedriger: 20 Euro bis 10 km/h, 100 Euro und ein Punkt ab 21 km/h, ein Monat Fahrverbot erst ab 41 km/h zu schnell. Ab 71 km/h über dem Limit drohen 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Auch hier zählt der Wert nach Toleranzabzug, über 100 km/h also 3 Prozent. Messung und Eichung prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln.
| Zu schnell (nach Toleranz) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | keine | kein Fahrverbot |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | keine | kein Fahrverbot |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | keine | kein Fahrverbot |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 1 Punkt | 1 Monat bei Wiederholung* |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | 1 Monat bei Wiederholung* |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Regelsätze nach BKatV für Pkw, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid. Für Lkw und Busse gelten höhere Sätze.
Rote Ampel überfahren
Beim Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog nach der Dauer der Rotphase. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, kostet das 90 Euro und einen Punkt. Ab einer Sekunde Rot, dem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigt die Geldbuße auf bis zu 360 Euro. Die Sekundengrenze prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln an beiden Beweisfotos.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rotphase unter 1 Sekunde | 90 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| unter 1 Sekunde, mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| unter 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Rotphase über 1 Sekunde (qualifiziert) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| über 1 Sekunde, mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| über 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Rotlichtverstoß: Was die Rotlichtkamera misst und wo Fehler liegen
Handy am Steuer
Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät in der Hand hält und benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO. Der Regelsatz beträgt 100 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung anderer sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung 200 Euro. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkt. Die Wahrnehmung des Beamten hinterfragt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nach Akteneinsicht.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy am Steuer benutzt | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Handy am Steuer: Was als Benutzen gilt und wann der Vorwurf nicht trägt
Abstand nicht eingehalten
Abstandsverstöße werden auf Autobahnen per Video erfasst und ab mehr als 80 km/h geahndet. Bezugsgröße ist der halbe Tachowert in Metern. Die Verordnung kennt drei Geschwindigkeitsbänder, die Messstrecke prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln am Video. Bis 100 km/h bleibt es bei Geldbuße und einem Punkt, darüber drohen bei weniger als 3/10 zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot, ab 130 km/h steigen die Geldbußen erneut.
Bei mehr als 80 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
Bei mehr als 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bei mehr als 130 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Abstandsverstoß: Messstrecke, Toleranzen, Einspruch
Alkohol und Drogen am Steuer
Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei Wiederholung 1.000 Euro und drei Monate. Ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe, drei Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis, bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Messung und Blutprobe prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 0,5 bis 1,09 Promille, 2. Verstoß | 1.000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| 0,5 bis 1,09 Promille, 3. Verstoß | 1.500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| ab 1,1 Promille | Straftat | 3 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Alkohol und Drogen am Steuer: Promillegrenzen, MPU, Neuerteilung
Halten und Parken
Halte- und Parkverstöße bleiben meist im Verwarnungsgeldbereich zwischen 20 und 55 Euro und ziehen keine Punkte nach sich. Punkte gibt es erst, wenn Sie andere behindern oder eine Feuerwehrzufahrt, einen Rettungsweg oder einen Behindertenparkplatz blockieren. Dann liegt die Geldbuße bei 55 bis 100 Euro. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, trägt der Halter meist die Kosten; Abschleppkosten prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln gesondert.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unzulässig gehalten | 20 bis 35 € | keine | kein Fahrverbot |
| Unzulässig geparkt | 25 bis 55 € | keine | kein Fahrverbot |
| Parken mit Behinderung | 55 bis 100 € | ggf. 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| In Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
Punkte in Flensburg und Fahrverbot: die Regeln dahinter
Das Fahreignungsregister in Flensburg vergibt einen Punkt für sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro, zwei Punkte für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 4 bis 5 Punkten ermahnt die Behörde, bei 6 bis 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis. Punkte tilgen sich nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Ihren Registerauszug liest die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln mit Ihnen.
- Fahrverbot 1 bis 3 Monate: Der Führerschein wird in amtliche Verwahrung gegeben. Ersttäter ohne Fahrverbot in den letzten zwei Jahren dürfen den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG).
- Absehen vom Fahrverbot: Bei einer beruflichen oder persönlichen Härte kann das Gericht das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen lassen. Das ist ein zentraler Ansatzpunkt im Einspruchsverfahren.
- Fahrerlaubnisentzug: Anders als das Fahrverbot ist der Entzug dauerhaft. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es erst nach Sperrfrist und oft nur mit medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).
Fahrverbot abwenden: Härtefall, Zeitpunkt, erhöhte Geldbuße Punkte in Flensburg: Tilgung, Abbau, 8-Punkte-Grenze
Probezeit: A- und B-Verstöße
In der zweijährigen Probezeit teilt § 2a StVG Verstöße in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße ein. Ein A-Verstoß, etwa ab 21 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder ein Abstandsverstoß, führt zusätzlich zum Bußgeld zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Zwei B-Verstöße wirken wie ein A-Verstoß. Bescheide von Fahranfängern prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vor der Rechtskraft.
Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger lohnt sich die Prüfung eines Bescheids deshalb doppelt.
Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog
Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 Prozent des Messwerts. Der Bußgeldkatalog gilt immer für den Wert nach Toleranzabzug. Wer mit 84 km/h innerorts gemessen wird, gilt also als 31 km/h zu schnell, nicht 34 km/h. Bei einigen Messverfahren, etwa Nachfahren oder Schätzung, sind die Abzüge höher.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Einen Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Bußgeld, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft sind, zum Beispiel ab 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer. Zwei Punkte gibt es, wenn der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell, beim qualifizierten Rotlichtverstoß ab einer Sekunde Rot, bei Alkohol ab 0,5 Promille und bei groben Abstandsverstößen über 100 km/h. Bis zu drei Monate gibt es ab 61 km/h innerorts oder 71 km/h außerorts. Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h zu schnell gemessen wird, bekommt ebenfalls einen Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid?
Bis 55 Euro spricht die Behörde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld aus. Zahlen Sie innerhalb der gesetzten Frist, ist die Sache erledigt, ohne Bescheid, ohne Gebühren und ohne Punkte. Ab 60 Euro ergeht ein Bußgeldbescheid. Dann kommen 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen hinzu, zusammen 28,50 Euro, und gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich.
Gelten die Regelsätze auch für Lkw, Motorrad und Fahranfänger?
Die Tabellen auf dieser Seite zeigen die Regelsätze für Pkw. Für Lkw und Busse sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung bei Geschwindigkeitsverstößen höhere Sätze und niedrigere Schwellen für Fahrverbote vor. Für Motorräder gelten die Pkw-Sätze. In der Probezeit kommt bei schwerwiegenden Verstößen (A-Verstoß, etwa ab 21 km/h zu schnell) zusätzlich ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre hinzu.
Kann das Bußgeld höher ausfallen als im Katalog?
Ja. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Verstöße unter gewöhnlichen Umständen und ohne Voreintragungen. Bei Vorsatz kann die Behörde den Regelsatz verdoppeln, bei Voreintragungen im Fahreignungsregister, Gefährdung oder Unfall erhöht sie ihn ebenfalls. Umgekehrt kann ein Gericht die Geldbuße senken oder ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen lassen, wenn es den Betroffenen unverhältnismäßig hart trifft.
Wie lange kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Zwei Wochen ab Zustellung, geregelt in § 67 OWiG. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Danach ist der Bescheid rechtskräftig, einschließlich Punkten und Fahrverbot. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln legt den Einspruch fristwahrend ein und prüft danach die Akte auf Mess- und Formfehler.
Wann verjährt ein Verkehrsverstoß?
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate ab der Tat, solange kein Bußgeldbescheid ergangen und zugestellt ist. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist, danach läuft sie neu. Nach Erlass des Bescheids verlängert sie sich auf sechs Monate. Ob in Ihrem Fall Verjährung eingetreten ist, zeigt erst die Akte der Bußgeldstelle.
Stand der Regelsätze: Bußgeldkatalog-Verordnung 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Verantwortlich: Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz, Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz, Robert-Perthel-Straße 71-73, 50739 Köln.
Bescheid erhalten? Wir prüfen ihn, bevor Sie zahlen.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
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