Bußgeldkatalog 2026 · Pkw

Bußgeldkatalog 2026: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auf einen Blick

Der Bußgeldkatalog legt in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) fest, welche Geldbuße, wie viele Punkte in Flensburg und welches Fahrverbot ein Verkehrsverstoß regelmäßig nach sich zieht. Diese Seite zeigt die Regelsätze für Pkw-Fahrer ohne Voreintragung, jeweils nach Toleranzabzug, zusammengestellt von der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln. Ob der Bescheid in Ihrem Fall überhaupt hält, ist eine andere Frage. Die prüfen wir kostenlos.

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3 km/hToleranzabzug unter 100 km/h, darüber 3 Prozent
ab 60 €Bußgeldbescheid statt Verwarnung, plus 28,50 € Gebühren
2 WochenEinspruchsfrist ab Zustellung, § 67 OWiG
8 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Was der Bußgeldkatalog regelt

Die Bußgeldkatalog-Verordnung ordnet jedem Verstoß einen Regelsatz zu: Geldbuße, gegebenenfalls Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Die Sätze gelten für fahrlässige Verstöße ohne Besonderheiten. Abweichungen prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln kostenlos. Bei Vorsatz, Gefährdung, Unfall oder Voreintragungen darf die Bußgeldstelle erhöhen, bei Vorsatz bis zum Doppelten. Bis 55 Euro bleibt es bei einer Verwarnung, ab 60 Euro ergeht ein Bescheid mit 28,50 Euro Gebühren.

Wichtig für alle Tabellen: Maßgeblich ist immer der Wert nach Toleranzabzug. Unter 100 km/h zieht die Behörde 3 km/h ab, ab 100 km/h 3 Prozent. Wer innerorts mit 84 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen wird, gilt als 31 km/h zu schnell.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Innerorts, also innerhalb geschlossener Ortschaften, beginnt der Bußgeldkatalog bei 30 Euro für bis zu 10 km/h zu schnell. Ab 21 km/h gibt es 115 Euro und einen Punkt, ab 31 km/h zusätzlich einen Monat Fahrverbot. Ab 61 km/h zu schnell sind 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot fällig. Die Sätze gelten für Pkw ohne Voreintragung nach Toleranzabzug, den die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln als Erstes nachrechnet.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell (nach Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €keinekein Fahrverbot
11 bis 15 km/h50 €keinekein Fahrverbot
16 bis 20 km/h70 €keinekein Fahrverbot
21 bis 25 km/h115 €1 Punktkein Fahrverbot
26 bis 30 km/h180 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
31 bis 40 km/h260 €2 Punkte1 Monat
41 bis 50 km/h400 €2 Punkte1 Monat
51 bis 60 km/h560 €2 Punkte2 Monate
61 bis 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Regelsätze nach BKatV für Pkw, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid.

Geblitzt worden: Messverfahren, Fehlerquellen, Einspruch

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und auf der Autobahn

Außerorts, auf Landstraßen und Autobahnen, liegen die Sätze etwas niedriger: 20 Euro bis 10 km/h, 100 Euro und ein Punkt ab 21 km/h, ein Monat Fahrverbot erst ab 41 km/h zu schnell. Ab 71 km/h über dem Limit drohen 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Auch hier zählt der Wert nach Toleranzabzug, über 100 km/h also 3 Prozent. Messung und Eichung prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und Autobahn
Zu schnell (nach Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €keinekein Fahrverbot
11 bis 15 km/h40 €keinekein Fahrverbot
16 bis 20 km/h60 €keinekein Fahrverbot
21 bis 25 km/h100 €1 Punktkein Fahrverbot
26 bis 30 km/h150 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
31 bis 40 km/h200 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
41 bis 50 km/h320 €2 Punkte1 Monat
51 bis 60 km/h480 €2 Punkte1 Monat
61 bis 70 km/h600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Regelsätze nach BKatV für Pkw, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid. Für Lkw und Busse gelten höhere Sätze.

Rote Ampel überfahren

Beim Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog nach der Dauer der Rotphase. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, kostet das 90 Euro und einen Punkt. Ab einer Sekunde Rot, dem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, sind es 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigt die Geldbuße auf bis zu 360 Euro. Die Sekundengrenze prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln an beiden Beweisfotos.

Bußgeld bei Rotlichtverstoß
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rotphase unter 1 Sekunde90 €1 Punktkein Fahrverbot
unter 1 Sekunde, mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
unter 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
Rotphase über 1 Sekunde (qualifiziert)200 €2 Punkte1 Monat
über 1 Sekunde, mit Gefährdung320 €2 Punkte1 Monat
über 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung360 €2 Punkte1 Monat

Rotlichtverstoß: Was die Rotlichtkamera misst und wo Fehler liegen

Handy am Steuer

Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät in der Hand hält und benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1a StVO. Der Regelsatz beträgt 100 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung anderer sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung 200 Euro. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkt. Die Wahrnehmung des Beamten hinterfragt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nach Akteneinsicht.

Bußgeld bei Handy am Steuer
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer benutzt100 €1 Punktkein Fahrverbot
mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat

Handy am Steuer: Was als Benutzen gilt und wann der Vorwurf nicht trägt

Abstand nicht eingehalten

Abstandsverstöße werden auf Autobahnen per Video erfasst und ab mehr als 80 km/h geahndet. Bezugsgröße ist der halbe Tachowert in Metern. Die Verordnung kennt drei Geschwindigkeitsbänder, die Messstrecke prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln am Video. Bis 100 km/h bleibt es bei Geldbuße und einem Punkt, darüber drohen bei weniger als 3/10 zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot, ab 130 km/h steigen die Geldbußen erneut.

Bei mehr als 80 km/h

Bußgeld bei Abstandsverstoß über 80 km/h
AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 4/10 des halben Tachowerts100 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 3/10 des halben Tachowerts160 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowerts240 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowerts320 €1 Punktkein Fahrverbot

Bei mehr als 100 km/h

Bußgeld bei Abstandsverstoß über 100 km/h
AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 4/10 des halben Tachowerts100 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 3/10 des halben Tachowerts160 €2 Punkte1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowerts240 €2 Punkte2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowerts320 €2 Punkte3 Monate

Bei mehr als 130 km/h

Bußgeld bei Abstandsverstoß über 130 km/h
AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowerts100 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 4/10 des halben Tachowerts180 €1 Punktkein Fahrverbot
weniger als 3/10 des halben Tachowerts240 €2 Punkte1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowerts320 €2 Punkte2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowerts400 €2 Punkte3 Monate

Abstandsverstoß: Messstrecke, Toleranzen, Einspruch

Alkohol und Drogen am Steuer

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei Wiederholung 1.000 Euro und drei Monate. Ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe, drei Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis, bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Messung und Blutprobe prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln.

Bußgeld bei Alkohol am Steuer
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß500 €2 Punkte1 Monat
0,5 bis 1,09 Promille, 2. Verstoß1.000 €2 Punkte3 Monate
0,5 bis 1,09 Promille, 3. Verstoß1.500 €2 Punkte3 Monate
ab 1,1 PromilleStraftat3 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

Alkohol und Drogen am Steuer: Promillegrenzen, MPU, Neuerteilung

Halten und Parken

Halte- und Parkverstöße bleiben meist im Verwarnungsgeldbereich zwischen 20 und 55 Euro und ziehen keine Punkte nach sich. Punkte gibt es erst, wenn Sie andere behindern oder eine Feuerwehrzufahrt, einen Rettungsweg oder einen Behindertenparkplatz blockieren. Dann liegt die Geldbuße bei 55 bis 100 Euro. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, trägt der Halter meist die Kosten; Abschleppkosten prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln gesondert.

Bußgeld bei Halten und Parken
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Unzulässig gehalten20 bis 35 €keinekein Fahrverbot
Unzulässig geparkt25 bis 55 €keinekein Fahrverbot
Parken mit Behinderung55 bis 100 €ggf. 1 Punktkein Fahrverbot
In Feuerwehrzufahrt mit Behinderung100 €1 Punktkein Fahrverbot

Punkte in Flensburg und Fahrverbot: die Regeln dahinter

Das Fahreignungsregister in Flensburg vergibt einen Punkt für sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro, zwei Punkte für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 4 bis 5 Punkten ermahnt die Behörde, bei 6 bis 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis. Punkte tilgen sich nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Ihren Registerauszug liest die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln mit Ihnen.

  • Fahrverbot 1 bis 3 Monate: Der Führerschein wird in amtliche Verwahrung gegeben. Ersttäter ohne Fahrverbot in den letzten zwei Jahren dürfen den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG).
  • Absehen vom Fahrverbot: Bei einer beruflichen oder persönlichen Härte kann das Gericht das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen lassen. Das ist ein zentraler Ansatzpunkt im Einspruchsverfahren.
  • Fahrerlaubnisentzug: Anders als das Fahrverbot ist der Entzug dauerhaft. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es erst nach Sperrfrist und oft nur mit medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).

Fahrverbot abwenden: Härtefall, Zeitpunkt, erhöhte Geldbuße   Punkte in Flensburg: Tilgung, Abbau, 8-Punkte-Grenze

Probezeit: A- und B-Verstöße

In der zweijährigen Probezeit teilt § 2a StVG Verstöße in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße ein. Ein A-Verstoß, etwa ab 21 km/h zu schnell, ein Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder ein Abstandsverstoß, führt zusätzlich zum Bußgeld zu einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Zwei B-Verstöße wirken wie ein A-Verstoß. Bescheide von Fahranfängern prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vor der Rechtskraft.

Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger lohnt sich die Prüfung eines Bescheids deshalb doppelt.

Der Katalog sagt, was droht. Ob es dazu kommt, entscheidet die Akte. Messprotokoll, Eichschein, Zustellung, Anhörung und Fahreridentifikation prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln kostenlos, für Mandanten aus Köln und bundesweit. Rechnen Sie Ihren Verstoß im Bußgeldrechner nach oder schicken Sie uns den Bescheid direkt.

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog

Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzer?

Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 Prozent des Messwerts. Der Bußgeldkatalog gilt immer für den Wert nach Toleranzabzug. Wer mit 84 km/h innerorts gemessen wird, gilt also als 31 km/h zu schnell, nicht 34 km/h. Bei einigen Messverfahren, etwa Nachfahren oder Schätzung, sind die Abzüge höher.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Einen Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Bußgeld, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft sind, zum Beispiel ab 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer. Zwei Punkte gibt es, wenn der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell, beim qualifizierten Rotlichtverstoß ab einer Sekunde Rot, bei Alkohol ab 0,5 Promille und bei groben Abstandsverstößen über 100 km/h. Bis zu drei Monate gibt es ab 61 km/h innerorts oder 71 km/h außerorts. Wer zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h zu schnell gemessen wird, bekommt ebenfalls einen Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid?

Bis 55 Euro spricht die Behörde eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld aus. Zahlen Sie innerhalb der gesetzten Frist, ist die Sache erledigt, ohne Bescheid, ohne Gebühren und ohne Punkte. Ab 60 Euro ergeht ein Bußgeldbescheid. Dann kommen 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen hinzu, zusammen 28,50 Euro, und gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich.

Gelten die Regelsätze auch für Lkw, Motorrad und Fahranfänger?

Die Tabellen auf dieser Seite zeigen die Regelsätze für Pkw. Für Lkw und Busse sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung bei Geschwindigkeitsverstößen höhere Sätze und niedrigere Schwellen für Fahrverbote vor. Für Motorräder gelten die Pkw-Sätze. In der Probezeit kommt bei schwerwiegenden Verstößen (A-Verstoß, etwa ab 21 km/h zu schnell) zusätzlich ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre hinzu.

Kann das Bußgeld höher ausfallen als im Katalog?

Ja. Die Regelsätze gelten für fahrlässige Verstöße unter gewöhnlichen Umständen und ohne Voreintragungen. Bei Vorsatz kann die Behörde den Regelsatz verdoppeln, bei Voreintragungen im Fahreignungsregister, Gefährdung oder Unfall erhöht sie ihn ebenfalls. Umgekehrt kann ein Gericht die Geldbuße senken oder ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen lassen, wenn es den Betroffenen unverhältnismäßig hart trifft.

Wie lange kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Zwei Wochen ab Zustellung, geregelt in § 67 OWiG. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Danach ist der Bescheid rechtskräftig, einschließlich Punkten und Fahrverbot. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln legt den Einspruch fristwahrend ein und prüft danach die Akte auf Mess- und Formfehler.

Wann verjährt ein Verkehrsverstoß?

Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate ab der Tat, solange kein Bußgeldbescheid ergangen und zugestellt ist. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist, danach läuft sie neu. Nach Erlass des Bescheids verlängert sie sich auf sechs Monate. Ob in Ihrem Fall Verjährung eingetreten ist, zeigt erst die Akte der Bußgeldstelle.

Stand der Regelsätze: Bußgeldkatalog-Verordnung 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Verantwortlich: Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz, Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz, Robert-Perthel-Straße 71-73, 50739 Köln.

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