Fahrverbot abwenden: Härtefall, erhöhte Geldbuße und der richtige Zeitpunkt
Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten droht bei Pkw ab 31 km/h innerorts, 41 km/h außerorts, beim qualifizierten Rotlichtverstoß oder ab 0,5 Promille. Es ist kein Automatismus. Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann das Gericht bei einer beruflichen oder persönlichen Härte vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Ihren Bescheid kostenlos und vertritt Sie bundesweit.
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Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug: der Unterschied
Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Nebenfolge. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie dürfen für ein bis drei Monate kein Kraftfahrzeug führen und geben den Führerschein in dieser Zeit in amtliche Verwahrung. Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis selbst; eine neue gibt es erst nach einer Sperrfrist auf Antrag, oft nur mit medizinisch-psychologischer Untersuchung. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, klärt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln zuerst.
Das Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten ist in § 25 StVG geregelt und wird von der Bußgeldstelle im Bescheid angeordnet. Bei Verkehrsstraftaten kann das Strafgericht nach § 44 StGB ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten verhängen. Der Entzug der Fahrerlaubnis folgt dagegen nach § 69 StGB aus einer Straftat wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht, oder die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ihn an, etwa bei 8 Punkten. Mehr dazu unter Führerscheinentzug und MPU.
Wann ein Regelfahrverbot droht
Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht für Pkw ein Regelfahrverbot von einem Monat vor ab 31 km/h zu schnell innerorts, ab 41 km/h außerorts, beim qualifizierten Rotlichtverstoß ab einer Sekunde Rot, bei Alkohol ab 0,5 Promille und bei groben Abstandsverstößen über 100 km/h. Beharrlichkeit, also zweimal ab 26 km/h innerhalb eines Jahres, kostet ebenfalls einen Monat. Ob Ihr Wert nach Toleranzabzug diese Schwelle überhaupt erreicht, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln zuerst.
| Verstoß (nach Toleranzabzug) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Innerorts 51 bis 60 km/h zu schnell | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| Innerorts ab 61 km/h zu schnell | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Außerorts ab 71 km/h zu schnell | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Zweimal ab 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres | Regelsatz | 1 Punkt | 1 Monat |
| Rotlicht länger als 1 Sekunde (qualifiziert) | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Alkohol 0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts über 100 km/h | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
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Dauer und Beginn: die Vier-Monats-Frist
Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate und wird erst wirksam, wenn der Bescheid rechtskräftig ist und der Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt. Wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot verhängt, bestimmen Sie den Beginn nach § 25 Abs. 2a StVG selbst, innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln plant den Beginn mit Ihnen, etwa im Urlaub oder einer ruhigen Auftragsphase.
Ohne diese Vergünstigung wird das Fahrverbot mit Rechtskraft wirksam; Tage, an denen der Führerschein noch nicht bei der Behörde liegt, zählen nicht mit. Ein Einspruch verschiebt die Rechtskraft und damit den Beginn des Fahrverbots, oft um Monate.
Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße
Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann vom Regelfahrverbot abgesehen werden, wenn die Geldbuße angemessen erhöht wird. Voraussetzung ist ein Härtefall. Das Fahrverbot muss Sie deutlich härter treffen als den durchschnittlichen Betroffenen, zum Beispiel weil Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, Ihre Existenz als Selbstständiger gefährdet ist oder Sie Angehörige pflegen, die auf Fahrten angewiesen sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln trägt diese Gründe mit Belegen vor.
In der Praxis anerkannt sind vor allem diese Gründe:
- Berufskraftfahrer und Außendienst: Der Arbeitgeber stellt für den Fall des Fahrverbots die Kündigung in Aussicht, Urlaub oder Innendienst kommen nicht in Betracht.
- Existenzgefährdung: Selbstständige, deren Betrieb ohne Fahrten stillsteht und die keinen Ersatzfahrer beschäftigen können.
- Pflege von Angehörigen: Regelmäßige Fahrten zu Behandlungen oder zur Versorgung, die anders nicht organisiert werden können.
- Augenblicksversagen: Ein einmaliges, kurzes Übersehen eines Verkehrszeichens ohne weitere Nachlässigkeit. Hier fehlt nach der Rechtsprechung schon die grobe Pflichtverletzung, die das Fahrverbot voraussetzt.
- Langer Zeitablauf: Liegt der Verstoß bei der Entscheidung schon lange zurück, etwa deutlich über ein Jahr, und sind Sie seither unauffällig gefahren, verliert das Fahrverbot seinen Erziehungszweck.
Die Erhöhung der Geldbuße liegt im Ermessen des Gerichts; häufig wird der Regelsatz verdoppelt. Die Punkte nach Katalog bleiben bestehen. Was das bedeutet, lesen Sie unter Punkte in Flensburg.
Welche Nachweise das Gericht erwartet
Behauptungen reichen nicht, das Gericht verlangt Belege. Ein allgemeines Schreiben des Arbeitgebers, dass ein Führerschein „wichtig" sei, hilft wenig. Überzeugend sind Dokumente, die konkret zeigen, warum Sie die Fahrverbotszeit nicht mit Urlaub, Umorganisation oder Fahrgemeinschaften überbrücken können und welche Folge das Fahrverbot hätte. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz sagt Ihnen vor der Hauptverhandlung genau, welche Unterlagen fehlen.
- Arbeitgeberbescheinigung mit Beschreibung der Tätigkeit, Fahranteil und Aussage, dass Urlaub oder ein anderer Einsatz nicht möglich sind.
- Kündigungsandrohung oder Hinweis auf eine Abmahnung für den Fall des Fahrverbots.
- Arbeitsvertrag, aus dem sich die Fahrtätigkeit ergibt, und Urlaubsnachweis, wenn der Jahresurlaub bereits verbraucht ist.
- Bei Selbstständigen: Auftragslage, Umsatzzahlen, Nachweis, dass kein Fahrer eingestellt werden kann.
- Bei Pflege: Pflegegrad, ärztliche Bescheinigungen, Fahrtenübersicht.
- Voreintragungen: Ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister zeigt, ob Sie als unauffällig gelten.
Führerschein abgeben: Was während des Fahrverbots gilt
Der Führerschein wird für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung gegeben, meist bei der Bußgeldstelle oder der Polizei; bei ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot im Dokument vermerkt. Das Fahrverbot beginnt erst mit der Abgabe. Während der Verwahrung dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen, auch keinen Roller oder Transporter. Nach Ablauf erhalten Sie ihn ohne Antrag zurück. Abgabe und Rückgabe stimmt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln mit Ihnen ab.
Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, drei Punkte, in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und unter Umständen die Einziehung des Fahrzeugs. Auch der Halter, der die Fahrt zulässt, macht sich strafbar.
So gehen wir bei einem drohenden Fahrverbot vor
Wir prüfen zuerst, ob der Bescheid überhaupt hält, und erst danach, ob sich das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße ersetzen oder in die Vier-Monats-Frist verschieben lässt. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz führt das Verfahren für Mandanten in Köln und bundesweit digital. Sie senden ein Foto vom Bescheid, wir melden uns werktags und übernehmen Einspruch und Akteneinsicht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir sehen uns Bescheid, Zustelldatum und Ihre berufliche Situation an und sagen Ihnen, welche Optionen realistisch sind.
Einspruch und Akteneinsicht
Fristwahrender Einspruch nach § 67 OWiG, dann Prüfung von Messung, Eichung, Zustellung, Verjährung und Fahreridentifikation. Ein Fehler an dieser Stelle beendet das Verfahren, ohne Fahrverbot und ohne Punkte. Details unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Härtefall vorbereiten
Hält der Bescheid, stellen wir die Nachweise zusammen und beantragen bei Bußgeldstelle oder Amtsgericht das Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße.
Entscheidung und Planung
Bleibt das Fahrverbot, planen wir mit Ihnen den Beginn innerhalb der vier Monate und die Abgabe des Führerscheins, damit kein Tag verloren geht.
Kann man ein Fahrverbot umgehen?
Nicht umgehen, aber in vielen Fällen abwenden. Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann vom Regelfahrverbot abgesehen werden, wenn die Geldbuße angemessen erhöht wird und das Fahrverbot Sie unverhältnismäßig hart treffen würde, etwa weil Ihr Arbeitsplatz davon abhängt. Daneben kann ein Fehler in Messung, Zustellung oder Verjährung den ganzen Bescheid zu Fall bringen. Beides prüfen wir nach Akteneinsicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, bei Ordnungswidrigkeiten auf ein bis drei Monate. Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Sie geben nur den Führerschein für diese Zeit in amtliche Verwahrung und bekommen ihn danach zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis selbst. Eine neue gibt es erst nach einer Sperrfrist auf Antrag, häufig nur mit medizinisch-psychologischer Untersuchung.
Wann beginnt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Bescheid rechtskräftig ist und der Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt. Wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). Sonst beginnt das Fahrverbot mit Rechtskraft, und die Abgabefrist läuft sofort.
Darf ich während des Fahrverbots im Ausland fahren?
Ein deutsches Fahrverbot gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Im Ausland richtet sich die Fahrberechtigung nach dem dortigen Recht, faktisch fehlt Ihnen aber der Führerschein, weil er in amtlicher Verwahrung liegt. Wer ohne Dokument fährt, riskiert Kontrollen und Probleme mit der Versicherung. Lassen Sie sich vor einer Auslandsfahrt konkret beraten.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, drei Punkte im Fahreignungsregister und in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden. Ein einmonatiges Fahrverbot ist gegen diese Folgen ein geringes Übel.
Hilft ein Arbeitgeberschreiben gegen das Fahrverbot?
Ein allgemeines Schreiben genügt selten. Das Gericht will wissen, weshalb Sie die Fahrverbotszeit nicht mit Urlaub, Umorganisation oder einem Fahrer überbrücken können. Überzeugend ist eine konkrete Bescheinigung, die Ihre Tätigkeit beschreibt und die Kündigung für den Fall des Fahrverbots ankündigt. Bei Selbstständigen zählen Auftragslage, Umsatz und fehlende Vertretung. Wir bereiten diese Nachweise mit Ihnen vor.
Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?
Grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, also auch Motorrad, Roller oder Transporter. Das Gericht kann nach § 25 Abs. 1 StVG bestimmte Fahrzeugarten vom Fahrverbot ausnehmen, zum Beispiel den Lkw eines Berufskraftfahrers, wenn der Verstoß mit dem Privatwagen begangen wurde. Das ist eine Ausnahme, die begründet werden muss. Fahrräder und Pedelecs ohne Kennzeichen sind vom Fahrverbot nicht betroffen.
Fahrverbot im Bescheid? Wir prüfen kostenlos, ob es sich abwenden lässt.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
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- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Telefon
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