Führerschein weg: Entzug, Sperrfrist, Neuerteilung und MPU
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt sie. Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren müssen Sie sie neu beantragen, häufig erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vertritt Sie im Straf- und Verwaltungsverfahren, beantragt die Verkürzung der Sperrfrist und begleitet Neuerteilung und MPU, persönlich in Köln und bundesweit digital.
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Entzug, Fahrverbot oder vorläufige Entziehung: Was Ihnen passiert ist
Führerschein weg heißt rechtlich drei verschiedene Dinge. Das Fahrverbot (§ 25 StVG, § 44 StGB) ist zeitlich begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der Entzug durch das Gericht (§ 69 StGB) oder die Behörde (§ 3 StVG) beendet die Fahrerlaubnis, sie muss neu erteilt werden. Die vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) sichert den Entzug schon im Strafverfahren. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln klärt zuerst, welcher Fall vorliegt.
| Maßnahme | Rechtsgrundlage | Dauer | Danach |
|---|---|---|---|
| Fahrverbot | § 25 StVG (Ordnungswidrigkeit), § 44 StGB (Straftat) | 1 bis 3 Monate, bei Straftat bis 6 Monate | Führerschein wird automatisch zurückgegeben |
| Entzug durch Gericht | § 69 StGB | Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre | Neuerteilung beantragen, ggf. MPU |
| Entzug durch Behörde | § 3 StVG, § 46 FeV | bis Eignung nachgewiesen ist | Neuerteilung beantragen, meist MPU |
| Vorläufige Entziehung | § 111a StPO | bis zum Urteil | Wird auf die Sperrfrist angerechnet |
Der gerichtliche Entzug folgt meist auf Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Unfallflucht (§ 142 StGB). Der behördliche Entzug greift bei 8 Punkten, Drogenkonsum oder nicht beigebrachtem Gutachten.
Die Sperrfrist: Sechs Monate bis fünf Jahre
Mit dem Entzug ordnet das Gericht nach § 69a StGB eine Sperre an, während der die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Sie beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, in Ausnahmefällen lebenslang. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung oder Sicherstellung wird angerechnet. Wie lang sie ausfällt, hängt von Tat, Vorbelastung und Verhalten nach der Fahrt ab, das die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln dem Gericht darlegt.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen
Nach dem Entzug bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Sie stellen bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts einen Antrag auf Neuerteilung, in der Regel drei bis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Die Behörde prüft Ihre Eignung anhand von Führungszeugnis, Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis. Liegen Eignungszweifel vor, ordnet sie eine MPU an. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz begleitet den Antrag und prüft jede Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit.
- Antrag stellen: Bei der Fahrerlaubnisbehörde, in Köln beim Straßenverkehrsamt.
- Eignungsprüfung: Die Behörde wertet Register und Akte aus und entscheidet über ein Gutachten.
- Gutachten beibringen: Sie beauftragen die Begutachtungsstelle selbst. Ein negatives Gutachten müssen Sie nicht vorlegen, dann gilt der Antrag aber als abgelehnt.
Wann die Behörde eine MPU anordnet
Die MPU ist keine Strafe, sondern ein Eignungsgutachten, das die Fahrerlaubnisbehörde nach §§ 11, 13 und 14 FeV bei Zweifeln an Ihrer Fahreignung anordnet. Häufigste Anlässe sind eine Alkoholfahrt mit 1,6 Promille oder mehr, wiederholte Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogen oder der Nachweis von Betäubungsmittelkonsum, der Entzug wegen 8 Punkten (§ 4 Abs. 10 StVG) sowie Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial. Jede Anordnung prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln auf ihre Rechtsgrundlage.
- Alkohol: ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Fahrten unter Alkohol.
- Drogen: nach Fahrten unter Betäubungsmitteln oder bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen.
- Punkte: nach dem Entzug wegen 8 Punkten ist die MPU Voraussetzung für die Neuerteilung, frühestens sechs Monate nach dem Entzug.
Alkohol und Drogen am Steuer: Promillegrenzen, Straftat, Verteidigung Punkte in Flensburg: 8-Punkte-Grenze
So läuft die MPU ab und so bereiten Sie sich vor
Die MPU besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung mit Blut- oder Urinwerten, einem psychologischen Gespräch über den Anlass, Ihr Konsumverhalten und die Veränderung seit der Tat, sowie einem Leistungstest am Computer zu Reaktion, Konzentration und Aufmerksamkeit. Das Gutachten erstellt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung, die Sie frei wählen. Das psychologische Gespräch entscheidet fast immer, die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln verschafft Ihnen vorher die vollständige Akte.
Die Gutachter wollen sehen, dass Sie den Anlass ehrlich einordnen, die Ursachen verstanden haben und Ihr Verhalten dauerhaft geändert haben. Konkret bedeutet das:
- Abstinenznachweise: je nach Fall sechs bis zwölf Monate belegte Alkohol- oder Drogenabstinenz durch Haaranalysen oder ein Urinscreening-Programm bei einem anerkannten Labor.
- Verkehrspsychologische Beratung: dokumentiert die Aufarbeitung.
- Ehrliche Aufarbeitung: Auswendig gelernte Antworten oder Verharmlosungen fallen auf und führen zu einem negativen Gutachten.
- Vollständige Akte: Wir beantragen Akteneinsicht, damit im Gespräch keine Überraschungen auftreten.
Beginnen Sie mit den Nachweisen so früh wie möglich, im Idealfall direkt nach der Fahrt und nicht erst nach dem Urteil.
Sperrfrist verkürzen lassen
Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sie mindestens drei Monate gedauert hat und Grund zur Annahme besteht, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind. Belegen lässt sich das durch die Teilnahme an einem anerkannten verkehrspsychologischen Kurs, durch Abstinenznachweise oder durch ein positives Gutachten. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz stellt den Antrag beim zuständigen Gericht und begründet ihn mit Ihren Nachweisen.
So begleitet Sie die Kanzlei zurück zum Führerschein
Sie schicken der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln Ihre Unterlagen, etwa den Beschluss über die vorläufige Entziehung, den Strafbefehl, das Urteil oder das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, und wir melden uns werktags mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Danach übernehmen wir das Straf- oder Verwaltungsverfahren, beantragen Akteneinsicht, klären die Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und planen mit Ihnen die Schritte bis zur Neuerteilung.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Beim Fahrverbot bleibt Ihre Fahrerlaubnis bestehen, Sie geben den Führerschein für ein bis drei Monate in amtliche Verwahrung und bekommen ihn danach automatisch zurück. Beim Entzug erlischt die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie sie bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen, die Behörde prüft Ihre Eignung und kann eine MPU verlangen.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis?
Das Gericht setzt die Sperrfrist nach § 69a StGB zwischen sechs Monaten und fünf Jahren fest, in Ausnahmefällen lebenslang. Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ohne Unfall liegt sie häufig im unteren Bereich. Die Zeit, in der der Führerschein vorläufig entzogen oder sichergestellt war, wird angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperre vorzeitig aufgehoben werden.
Wann muss ich zur MPU?
Typische Anlässe sind eine Alkoholfahrt mit 1,6 Promille oder mehr, wiederholte Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogen oder der Nachweis von Betäubungsmittelkonsum, der Entzug wegen 8 Punkten sowie bestimmte Straftaten, die auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung an.
Wann sollte ich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen?
Den Antrag können Sie in der Regel drei bis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Das lohnt sich, weil die Bearbeitung mit Führungszeugnis, Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Sehtest und gegebenenfalls MPU mehrere Monate dauern kann. Wer erst nach Ablauf beantragt, bleibt entsprechend länger ohne Fahrerlaubnis.
Kann die Sperrfrist verkürzt werden?
Ja. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sie mindestens drei Monate gedauert hat und Grund zur Annahme besteht, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind. Belegen lässt sich das etwa durch die Teilnahme an einem anerkannten verkehrspsychologischen Kurs oder durch Abstinenznachweise. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz stellt den Antrag und begründet ihn.
Wie bereite ich mich auf die MPU vor?
Entscheidend ist, dass Sie Ihr Verhalten glaubhaft aufgearbeitet und verändert haben. Dazu gehören je nach Fall Abstinenznachweise über sechs bis zwölf Monate durch Haar- oder Urinanalysen, eine verkehrspsychologische Beratung und die ehrliche Auseinandersetzung mit dem Anlass. Auswendig gelernte Antworten fallen den Gutachtern auf. Beginnen Sie mit den Nachweisen so früh wie möglich, am besten direkt nach der Fahrt.
Führerschein weg? Wir zeigen Ihnen den Weg zurück.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
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