Abstand nicht eingehalten: Bußgeld, Fahrverbot und Einspruch beim Abstandsverstoß
Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn beträgt als Richtwert den halben Tachowert in Metern. Unterschreitungen werden ab mehr als 80 km/h geahndet, ab 100 km/h droht bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts ein Fahrverbot. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Messvideo, Messstrecke und Bescheid kostenlos und legt bundesweit Einspruch ein, wenn die Messung nicht trägt.
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Halber Tachowert: Welcher Abstand vorgeschrieben ist
§ 4 Abs. 1 StVO verlangt einen Abstand, der ein Anhalten auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden erlaubt. Als Richtwert hat sich der halbe Tachowert in Metern durchgesetzt: Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter. Der Bußgeldkatalog staffelt danach, auf welchen Bruchteil dieses Werts der Abstand geschrumpft ist; die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln rechnet den Bruchteil aus dem Messvideo nach.
Geahndet wird erst, wenn der Abstand unter 5/10 des halben Tachowerts fällt, bei 100 km/h also unter 25 Meter, und nur bei mehr als 80 km/h.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Geschwindigkeitsband
Die Bußgeldkatalog-Verordnung kennt drei Geschwindigkeitsbänder: über 80, über 100 und über 130 km/h. Jedes Band hat fünf Stufen von 5/10 bis 1/10 des halben Tachowerts. Bis 100 km/h bleibt es bei Geldbuße und einem Punkt. Ab 100 km/h kommen bei weniger als 3/10 zwei Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot hinzu, ab 130 km/h steigen die Geldbußen erneut. Welches Band gilt, klärt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln zuerst.
Bei mehr als 80 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
Bei mehr als 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bei mehr als 130 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Regelsätze nach BKatV für Pkw ohne Voreintragung, nach Toleranzabzug, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen.
So wird der Abstand gemessen
Abstandsverstöße werden fast ausschließlich auf Autobahnen erfasst, entweder von einer Brücke aus oder durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug. Bei der Brückenabstandsmessung filmt eine Videoanlage den Verkehr über eine auf der Fahrbahn markierte Messstrecke. Aus den Zeitpunkten, zu denen zwei Fahrzeuge die Markierungen passieren, berechnet die Software Geschwindigkeit und Abstand. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz prüft nach Akteneinsicht, ob das Verfahren korrekt durchgeführt und ausgewertet wurde.
- Brückenabstandsmessung (Video): Eine Übersichtskamera zeigt die Messstrecke, eine zweite Kamera nimmt Kennzeichen und Fahrer auf. Anlagen wie VKS oder VAMA gelten als standardisierte Messverfahren, deren Richtigkeit das Gericht unterstellt, solange keine konkreten Fehler vorgetragen werden.
- Nachfahren mit ProViDa: Ein Polizeifahrzeug fährt mit gleichbleibendem Abstand hinterher und zeichnet die Fahrt mit einem geeichten Videosystem auf. Es kommt auf die Konstanz des Abstands und eine ausreichend lange Verfolgungsstrecke an.
- Messstrecke: Die Rechtsprechung verlangt, dass der zu geringe Abstand über eine Strecke von mindestens 300 Metern bestand. Nur dann gilt die Unterschreitung als nicht nur vorübergehend.
Typische Fehlerquellen bei der Abstandsmessung
Ein Abstandsbescheid ist angreifbar, wenn die Unterschreitung nur vorübergehend war, die Messstrecke zu kurz ist, die Toleranzen nicht korrekt berücksichtigt wurden oder die Akte unvollständig ist. Mehr als jeder zweite Bescheid ist nach unserer Erfahrung angreifbar. In Abstandsverfahren sieht sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln anhand des Videos vor allem diese fünf Punkte an:
- Einscherer oder plötzliches Abbremsen: Die dadurch entstehende Unterschreitung ist kein Verstoß, solange Sie den Abstand zügig wieder herstellen. Das Video zeigt, ob ein Einscherer im Bild war.
- Zu kurze Messstrecke: Wurde der Abstand nur über 150 oder 200 Meter dokumentiert, fehlt die Grundlage für einen Verstoß.
- Toleranzen: Die Geschwindigkeit muss um die Messtoleranz reduziert und der Abstand zugunsten des Betroffenen aufgerundet werden. Rechnet die Behörde mit Rohwerten, kann das eine Stufe und damit Punkte oder Fahrverbot ausmachen.
- Geschwindigkeitsgrenzen: Liegt die Geschwindigkeit nach Toleranz bei 100 km/h statt darüber, gilt das Band ohne Fahrverbot.
- Formalien: Fahrer nicht erkennbar, Eichschein fehlt, Zustellung fehlerhaft, Verjährung nach drei Monaten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist, Akteneinsicht, Ablauf
Fahrverbot ab 100 km/h abwenden
Ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowerts sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor: ein Monat bei weniger als 3/10, zwei Monate bei weniger als 2/10, drei Monate bei weniger als 1/10. Das Gericht kann davon absehen, wenn das Fahrverbot Sie beruflich oder persönlich unverhältnismäßig hart trifft, und erhöht im Gegenzug meist die Geldbuße. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz bereitet diesen Antrag mit Nachweisen aus Ihrem Berufsleben vor.
Abstandsverstoß in der Probezeit
Ein Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h ist in der Probezeit ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Neben Geldbuße und Punkt ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit auf vier Jahre. Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung, beim dritten der Entzug. Für Fahranfänger steht damit mehr auf dem Spiel als 75 oder 100 Euro, die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft das Messvideo deshalb vor der Rechtskraft.
So läuft die Prüfung Ihres Abstandsbescheids ab
Für die kostenlose Ersteinschätzung genügt ein Foto von Anhörungsbogen oder Bescheid, wir melden uns werktags. Anschließend legt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln fristwahrend Einspruch ein und fordert die Akte mit Messvideo, Messprotokoll und Eichschein an. Ob der Einspruch Aussicht hat, lässt sich erst mit dem Video sagen. Ob die Messung auf der A1, A3 oder A4 bei Köln stattfand oder anderswo im Bundesgebiet, spielt keine Rolle, die Kommunikation läuft digital.
Das Ergebnis kann die Einstellung sein, eine Herabstufung in eine niedrigere Stufe oder ein niedrigeres Band, der Wegfall des Fahrverbots oder, wenn das Video keinen Ansatz bietet, unser Rat, den Einspruch zurückzunehmen, bevor weitere Kosten entstehen. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir.
Wie viel Abstand muss ich auf der Autobahn halten?
Als Richtwert gilt der halbe Tachowert in Metern: Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter. Der Bußgeldkatalog ahndet Unterschreitungen erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und staffelt nach Zehnteln des halben Tachowerts. Wer bei 100 km/h weniger als 25 Meter Abstand hält, unterschreitet 5/10 und zahlt 75 Euro mit einem Punkt.
Ab wann droht beim Abstandsverstoß ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot gibt es erst bei mehr als 100 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowerts: ein Monat bei weniger als 3/10, zwei Monate bei weniger als 2/10, drei Monate bei weniger als 1/10, jeweils mit zwei Punkten. Bei 80 bis 100 km/h bleibt es unabhängig vom Abstand bei Geldbuße und einem Punkt.
Ich wurde gemessen, weil jemand vor mir eingeschert ist. Zählt das?
Ein Abstandsverstoß liegt nur vor, wenn der Abstand nicht nur vorübergehend unterschritten wird. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vorausfahrende plötzlich ab, ist die kurzzeitige Unterschreitung kein Verstoß. Die Rechtsprechung verlangt eine Messstrecke von mindestens 300 Metern. Ob ein Einscherer zu sehen ist, zeigt das Video in der Akte.
Wie wird der Abstand auf der Autobahn gemessen?
Meist von einer Brücke mit einer Videoanlage, die den Verkehr über eine markierte Messstrecke filmt und aus Fahrzeitpunkten Geschwindigkeit und Abstand berechnet. Daneben gibt es das Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug, das mit einem geeichten Videosystem wie ProViDa ausgestattet ist. Beide Verfahren brauchen einen Eichschein, geschultes Personal und eine Auswertung nach den Vorgaben des Herstellers.
Gibt es beim Abstandsverstoß einen Toleranzabzug?
Ja, sowohl bei der Geschwindigkeit als auch beim Abstand. Die gemessene Geschwindigkeit wird wie beim Blitzer um die Messtoleranz reduziert, der Abstand wird zugunsten des Betroffenen aufgerundet. Ob die Toleranzen korrekt berücksichtigt wurden, lässt sich nur anhand von Messprotokoll und Auswertung prüfen. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Zehntelstufen entscheidet die Toleranz über Punkte und Fahrverbot.
Was bedeutet ein Abstandsverstoß in der Probezeit?
Ein Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h ist in der Probezeit ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Neben Geldbuße und Punkt ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Für Fahranfänger lohnt die Prüfung des Messvideos deshalb doppelt: Gelingt die Einstellung, entfallen auch diese Maßnahmen.
Abstandsverstoß vorgeworfen? Wir prüfen das Messvideo, bevor Sie zahlen.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
- Adresse
- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Telefon
- 0221 67811101
- kontakt@kanzleiyilmaz.de
- Zeiten
- Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr
außerhalb der Zeiten: Bescheid über das Formular melden, Rückruf werktags - Region
- Persönlich in Köln und im Umkreis von rund 30 Minuten Fahrzeit, bundesweit digital