Bußgeldrechner 2026 · kostenlos

Bußgeldrechner 2026: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot berechnen

Mit dem Bußgeldrechner der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sehen Sie, was die Bußgeldkatalog-Verordnung für Ihren Verstoß vorsieht: Geldbuße, Punkte in Flensburg und Fahrverbot, für Pkw-Fahrer ohne Voreintragung und jeweils nach Toleranzabzug. Wählen Sie den Verstoß und stellen Sie die Geschwindigkeit ein. Ob die Messung hinter dem Bescheid hält, prüfen wir anschließend kostenlos.

4,7 von 5 bei 131 Google-Rezensionen · Antwort werktags · Deutsch, Türkisch, Englisch

3 km/hToleranzabzug unter 100 km/h, darüber 3 Prozent
ab 21 km/h1 Punkt in Flensburg, innerorts wie außerorts
31 / 41 km/hRegelfahrverbot innerorts / außerorts
2 WochenEinspruchsfrist ab Zustellung, § 67 OWiG
1 km/h31 km/h80+ km/h

Toleranzabzug: 3 km/h bei Tempo unter 100 km/h, sonst 3 Prozent. Alle Regelsätze im Bußgeldkatalog 2026

Ihr voraussichtliches Ergebnis

31 km/h zu schnell, innerorts

Bußgeld260 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot1 Monat

Bei diesem Verstoß drohen Punkte oder ein Fahrverbot. Lassen Sie vor dem Zahlen prüfen, ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind.

Regelsatz für Pkw und Ersttäter, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht. Bei Gefährdung, Unfall oder Wiederholung höher. Ohne Gewähr.

Jetzt kostenlos prüfen lassen

So rechnen Sie richtig: Toleranzabzug, Ort, Wiederholung

Der Rechner braucht den vorgeworfenen Wert, nicht den rohen Messwert. Im Anhörungsbogen und im Bescheid ist die Toleranz bereits abgezogen: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Wer innerorts mit 84 km/h gemessen wurde, stellt also 31 km/h ein, nicht 34 km/h. Der Ort zählt ebenso, innerorts liegen die Sätze höher und das Fahrverbot beginnt früher. Unklare Werte ordnet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ein.

  1. Verstoß wählen: Geschwindigkeit, rote Ampel, Handy, Abstand, Alkohol oder Halten und Parken.
  2. Ort setzen: Innerorts gilt innerhalb der Ortstafel, außerorts auf Landstraße und Autobahn.
  3. Wert nach Toleranz einstellen: Der Regler zeigt die Überschreitung nach Abzug. Bei Rotlicht, Abstand und Alkohol wählen Sie stattdessen die passende Stufe.
  4. Wiederholung beachten: Ab 26 km/h zu schnell gibt es beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres einen Monat Fahrverbot, auch wenn der Rechner für den Einzelverstoß keines zeigt.

Was der Rechner nicht zeigt

Der Rechner gibt Regelsätze wieder, keine Prognose für Ihren Bescheid. Die Bußgeldstelle darf den Regelsatz erhöhen, bei Vorsatz bis zum Doppelten, bei Voreintragungen in Flensburg, bei Gefährdung oder Unfall ebenfalls. Für Lkw, Busse und Gespanne gelten höhere Sätze. Und der Rechner kann nicht beantworten, ob die Messung überhaupt verwertbar ist. Das entscheiden Eichschein, Messprotokoll, Schulung des Messpersonals, Zustellung und Anhörung, also die Akte, die die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln anfordert.

Mehr als jeder zweite Bescheid ist nach unserer Erfahrung angreifbar. Bei Punkten oder Fahrverbot raten wir deshalb, den Bescheid vor dem Zahlen prüfen zu lassen. Der Einspruch sichert die Zwei-Wochen-Frist, die Prüfung folgt in Ruhe.

Was nach dem Ergebnis kommt

Zeigt der Rechner nur ein Verwarnungsgeld ohne Punkte, ist Zahlen oft die pragmatische Lösung. Zeigt er Punkte oder ein Fahrverbot, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln Ihren Bescheid kostenlos. Sie schicken ein Foto, wir legen fristgerecht Einspruch ein, fordern die Akte an und sagen Ihnen danach, ob der Einspruch Aussicht hat oder ob Sie ihn besser zurücknehmen. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die Kosten.

Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

Wie genau ist der Bußgeldrechner?

Der Rechner gibt die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung für Pkw-Fahrer ohne Voreintragung wieder, jeweils für den Wert nach Toleranzabzug. Er ist damit so genau wie der Katalog selbst. Was er nicht abbildet: Erhöhungen bei Vorsatz, Voreintragungen, Gefährdung oder Unfall, die Sätze für Lkw und Busse und die Frage, ob die Messung in Ihrem Fall überhaupt verwertbar ist.

Muss ich den Toleranzabzug selbst abziehen?

Ja. Geben Sie im Rechner den Wert ein, der im Anhörungsbogen oder Bescheid als vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung steht. Dort hat die Behörde die Toleranz bereits abgezogen: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Haben Sie nur den Messwert vom Blitzer, ziehen Sie diese Toleranz selbst ab, bevor Sie den Regler setzen.

Kommen zum Bußgeld noch Kosten hinzu?

Ab 60 Euro ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann kommen 25 Euro Gebühr plus 3,50 Euro Auslagen hinzu, zusammen 28,50 Euro. Bis 55 Euro bleibt es bei einem Verwarnungsgeld ohne Zusatzkosten. Legen Sie Einspruch ein und wird das Verfahren eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die Anwaltskosten.

Der Rechner zeigt ein Fahrverbot. Kann ich es abwenden?

In bestimmten Fällen ja. Trifft Sie das Fahrverbot beruflich unverhältnismäßig hart, kann das Gericht es gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen lassen. Ersttäter dürfen den Beginn außerdem innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Voraussetzung ist immer ein fristgerechter Einspruch innerhalb von zwei Wochen. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, sagt Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Was ist, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Der Bußgeldbescheid richtet sich gegen den Fahrer, nicht gegen den Halter. Die Behörde muss nachweisen, wer gefahren ist, meist über das Blitzerfoto. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten oder Angehörige zu benennen. Machen Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Fahrereigenschaft, bevor Sie die Akte kennen. Bei erfolgloser Fahrerermittlung droht dem Halter allerdings eine Fahrtenbuchauflage.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, § 67 OWiG. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei der Bußgeldstelle eingehen. Danach ist der Bescheid rechtskräftig, mit Punkten und Fahrverbot. Der Einspruch selbst ist schnell eingelegt und sichert die Frist, geprüft wird danach anhand der Akte. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln übernimmt das bundesweit.

Datenbasis: Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung 2026 für Pkw. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Verantwortlich: Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz, Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz, Köln.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ergebnis mit Punkten oder Fahrverbot? Schicken Sie uns den Bescheid.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

  1. 1Anliegen
  2. 2Stand
  3. 3Rechtsschutz
  4. 4Kontakt
Worum geht es?Wählen Sie den Vorwurf aus Ihrem Bescheid oder Anhörungsbogen.
Wo stehen Sie gerade?Davon hängt ab, wie viel Zeit für den Einspruch bleibt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten des Verfahrens. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie.
Wie erreichen wir Sie?Wir rufen werktags zurück oder antworten per E-Mail.
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E-Mail
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Region
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