Geschwindigkeitsverstoß · Köln & bundesweit

Geblitzt worden: Toleranz, Regelsätze, Messverfahren und Einspruch

Wer geblitzt wurde, bekommt meist innerhalb weniger Wochen einen Anhörungsbogen und danach den Bußgeldbescheid. Maßgeblich ist der Messwert nach Toleranzabzug: 3 km/h unter 100 km/h, sonst 3 Prozent. Ab 21 km/h gibt es einen Punkt, ab 31 km/h innerorts ein Fahrverbot. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Messung, Eichung und Akte kostenlos, bevor die Einspruchsfrist abläuft, und vertritt Sie bundesweit.

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3 km/hToleranzabzug unter 100 km/h, darüber 3 Prozent
ab 21 km/h1 Punkt, in der Probezeit A-Verstoß
31 / 41 km/hFahrverbot innerorts / außerorts
2 WochenEinspruchsfrist ab Zustellung, § 67 OWiG
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Was nach dem Blitzen passiert

Nach der Messung ermittelt die Bußgeldstelle über das Kennzeichen den Halter und schickt ihm meist innerhalb weniger Wochen einen Anhörungsbogen, oft mit dem Messfoto. Danach ergeht der Bußgeldbescheid, gegen den Sie zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen können (§ 67 OWiG). Bis 20 km/h bleibt es bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt, ab 21 km/h prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln den Bescheid kostenlos.

Im Anhörungsbogen müssen Sie nur die Angaben zur Person bestätigen, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Dazu kommt die Verfolgungsverjährung. Drei Monate nach der Tat ist der Verstoß verjährt, wenn die Behörde bis dahin weder eine Anhörung angeordnet noch einen Bescheid erlassen hat. Die Anhörung unterbricht die Frist, nach dem Bescheid verlängert sie sich auf sechs Monate. Was im Bescheid stehen muss und wie Frist und Zustellung funktionieren, erklären wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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Toleranzabzug: 3 km/h oder 3 Prozent

Von jedem Messwert zieht die Behörde eine Toleranz ab, bevor sie den Bußgeldkatalog anwendet: unter 100 km/h gemessener Geschwindigkeit 3 km/h, ab 100 km/h 3 Prozent des Messwerts, abgerundet auf volle km/h. Wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 84 km/h gemessen wird, gilt als 31 km/h zu schnell, bei 83 km/h wären es 30 km/h ohne Fahrverbot. Diesen Abzug rechnet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln als Erstes nach.

Die Toleranz gleicht die Messunsicherheit des Geräts aus. Beim Nachfahren mit Videosystem oder nicht justiertem Tacho gelten deutlich höhere Abzüge. Ob der Abzug im Bescheid richtig gerechnet wurde, ist einer der ersten Prüfpunkte nach der Akteneinsicht.

Ein km/h entscheidet über Punkt und Fahrverbot. Die Stufen des Bußgeldkatalogs springen bei 21, 26, 31, 41, 51, 61 und 71 km/h. Liegt Ihr Wert nach Toleranz genau an einer Grenze, lohnt sich die Prüfung der Messung besonders. Rechnen Sie Ihren Fall im Bußgeldrechner nach.
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Regelsätze für Pkw innerorts und außerorts

Die Bußgeldkatalog-Verordnung staffelt Geschwindigkeitsverstöße in Stufen von 10 km/h. Innerorts kostet der Verstoß mehr als außerorts, und das Fahrverbot beginnt früher: innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell. Einen Punkt gibt es in beiden Fällen ab 21 km/h. Die Tabellen zeigen die Pkw-Regelsätze nach Toleranzabzug, für Lkw und Busse gelten höhere Sätze. Welche Stufe Ihr Bescheid trifft, ordnet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vorab ein.

Innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnell (nach Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €keinekein Fahrverbot
11 bis 15 km/h50 €keinekein Fahrverbot
16 bis 20 km/h70 €keinekein Fahrverbot
21 bis 25 km/h115 €1 Punktkein Fahrverbot
26 bis 30 km/h180 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
31 bis 40 km/h260 €2 Punkte1 Monat
41 bis 50 km/h400 €2 Punkte1 Monat
51 bis 60 km/h560 €2 Punkte2 Monate
61 bis 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate

Außerorts und Autobahn

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und Autobahn
Zu schnell (nach Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €keinekein Fahrverbot
11 bis 15 km/h40 €keinekein Fahrverbot
16 bis 20 km/h60 €keinekein Fahrverbot
21 bis 25 km/h100 €1 Punktkein Fahrverbot
26 bis 30 km/h150 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
31 bis 40 km/h200 €1 Punkt1 Monat bei Wiederholung*
41 bis 50 km/h320 €2 Punkte1 Monat
51 bis 60 km/h480 €2 Punkte1 Monat
61 bis 70 km/h600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot bei zweitem Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres. Regelsätze nach BKatV für Pkw, zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen ab Bußgeldbescheid. Alle weiteren Verstöße im Bußgeldkatalog 2026.

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Messverfahren, Schwachstellen und Rohmessdaten

Geschwindigkeit wird in Deutschland mit Laser, Lichtschranke, Radar, Sensoren in der Fahrbahn, Streckenmessung oder durch Nachfahren gemessen. Jedes Verfahren hat typische Fehlerquellen, die sich erst aus Messprotokoll, Eichschein, Messfotos und Rohdaten ergeben. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft nach Akteneinsicht, ob das Gerät nach Bedienungsanleitung eingesetzt wurde und ob der Messwert Ihrem Fahrzeug sicher zuzuordnen ist.

Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung und typische Fehlerquellen
VerfahrenGeräte (Beispiele)Typische Prüfpunkte
LaserscannerPoliScan Speed, PoliScan FM1, TraffiStar S350Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen, Lage des Auswerterahmens auf dem Foto, Softwareversion, fehlende Rohmessdaten
Lichtschranke / EinseitensensorES 3.0, ES 8.0Position des Fahrzeugs zur Fotolinie, Sensorabstand zur Fahrbahn, Aufbau nach Bedienungsanleitung, Störungen durch Spurwechsel
RadarMultanova 6F, Traffipax SpeedophotMesswinkel zur Fahrbahn, Reflexionen an Leitplanken oder Schildern, mehrere Fahrzeuge im Messbereich
Sensoren in der FahrbahnKoaxialkabel, Piezosensoren, TraffiStar S330Lage und Abstand der Sensoren, Spurwechsel über die Messstrecke, Verschleiß und Eichung der Fahrbahnsensoren
Section ControlStreckenmessung über KennzeichenerfassungBislang nur an einer Strecke in Niedersachsen; Datenschutz, Zeit- und Streckenmessung, Zuordnung von Ein- und Ausfahrtbild
Nachfahren mit VideoProViDa, Police-PilotGleichbleibender Abstand, Länge der Messstrecke, geeichter Tacho, höhere Toleranzabzüge, Sichtverhältnisse

Zu jedem Gerät gehören außerdem eine gültige Eichung und ein Messbeamter mit Schulungsnachweis für genau dieses Gerät.

Standardisiertes Messverfahren und Zugang zu Rohmessdaten

Von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Geräte gelten als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht darf dem Messwert vertrauen, ohne die Messung im Einzelnen zu überprüfen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Die Verteidigung muss diese Anhaltspunkte liefern. Deshalb reicht die Bußgeldakte allein oft nicht, und wir fordern Unterlagen an, die außerhalb der Akte liegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 klargestellt, dass Betroffene aus dem Recht auf ein faires Verfahren Zugang zu den Informationen haben müssen, die sie zur Überprüfung der Messung brauchen, auch wenn diese nicht Teil der Akte sind. Dazu gehören je nach Gerät Rohmessdaten, Messreihe des Tages, Statistikdatei, Lebensakte des Geräts und Bedienungsanleitung. Speichert ein Gerät keine Rohmessdaten, macht das die Messung nach der aktuellen Rechtsprechung allein noch nicht unverwertbar.

  • Eichschein mit gültiger Eichfrist am Messtag
  • Messprotokoll mit Aufstellort, Messwinkel, Uhrzeit und Name des Messbeamten
  • Schulungsnachweis des Messbeamten für das eingesetzte Gerät
  • Messfotos in voller Auflösung mit Datenzeile
  • Rohmessdaten, Statistikdatei und Lebensakte, soweit vorhanden
  • Beschilderungsplan und Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung
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Fahreridentifikation: Wer saß am Steuer?

Die Behörde muss beweisen, dass Sie gefahren sind, nicht Sie das Gegenteil. Grundlage ist meist das Frontfoto. Ist das Gesicht durch Sonnenblende, Spiegelung oder Bildqualität nicht sicher erkennbar, trägt der Vorwurf nicht. Als Halter müssen Sie den Fahrer nicht benennen, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bewertet das Foto, bevor Sie sich äußern.

Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, darf sie dem Halter allerdings eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO erteilen. Ob Schweigen, Benennen oder ein anthropologisches Gutachten der richtige Weg ist, entscheiden wir mit Ihnen anhand des Fotos und Ihres Punktestands.

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Probezeit und Fahrverbot: die kritischen Grenzen

In der Probezeit ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ein A-Verstoß nach § 2a StVG. Dazu kommen Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Das Regelfahrverbot beginnt innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h, jeweils einen Monat. Ab 51 km/h innerorts sind es zwei Monate, ab 61 km/h drei. An diesen Grenzen prüft die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln den Toleranzabzug besonders genau.

Auch unterhalb dieser Schwellen droht ein Fahrverbot. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell gemessen wird, bekommt wegen Beharrlichkeit einen Monat. Ein Fahrverbot ist kein Automatismus. Bei einer beruflichen oder persönlichen Härte kann das Gericht nach § 4 Abs. 4 BKatV davon absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. Was dafür nötig ist, lesen Sie unter Fahrverbot abwenden; die Folgen für Ihr Punktekonto unter Punkte in Flensburg.

Schritt für Schritt

So läuft der Einspruch nach dem Blitzer

Der Einspruch verläuft in vier Schritten: fristwahrender Einspruch, Akteneinsicht mit Anforderung der Messunterlagen, technische und rechtliche Prüfung, dann Rücknahme des Bescheids, Einstellung oder Hauptverhandlung. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz führt das Verfahren für Mandanten in Köln und bundesweit digital. Sie schicken ein Foto von Bescheid oder Anhörungsbogen, wir melden uns werktags.

01

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Frist, Toleranzabzug, Stufe im Katalog und Ihre Situation (Probezeit, Punktestand, beruflicher Bedarf).

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Einspruch und Akteneinsicht

Einspruch innerhalb von zwei Wochen, Antrag auf die vollständige Akte einschließlich Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweis, Fotos und Rohmessdaten. Ihre Rechtsschutzversicherung fragen wir an.

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Prüfung

Auswertung der Messunterlagen, bei technischen Zweifeln mit einem Sachverständigen für das jeweilige Gerät. Daraus ergibt sich unsere Empfehlung.

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Entscheidung

Rücknahme des Bescheids durch die Behörde, Einstellung durch das Amtsgericht, Reduzierung der Stufe, Wegfall des Fahrverbots oder, wenn nichts davon erreichbar ist, Rücknahme des Einspruchs vor weiteren Kosten.

In einem eigenen Verfahren der Kanzlei nahm das Regierungspräsidium einen Bescheid über 23 km/h zu schnell auf der A3, gemessen per Koaxialkabelmessung, nach Akteneinsicht zurück. Kein Punkt, kein Bußgeld. Ein Erfolgsversprechen ist das nicht, jeder Fall wird einzeln geprüft.

Häufige Fragen

Häufige Fragen nach dem Blitzer

Frage stellen
Wie lange dauert es, bis nach dem Blitzen Post kommt?

Der Anhörungsbogen kommt meist innerhalb weniger Wochen nach der Messung, der Bußgeldbescheid einige Wochen später. Eine feste Frist gibt es nicht, wohl aber die Verfolgungsverjährung. Drei Monate nach der Tat ist der Verstoß verjährt, wenn die Behörde bis dahin weder Anhörung angeordnet noch einen Bescheid erlassen hat. Nach einem Bescheid verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?

Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h zieht die Behörde 3 km/h ab, ab 100 km/h 3 Prozent des Messwerts. Der Bußgeldkatalog gilt für den Wert nach Abzug. Beim Nachfahren mit Videosystem oder mit nicht justiertem Tacho sind die Abzüge deutlich höher. Ob der Abzug im Bescheid richtig gerechnet wurde, prüfen wir als Erstes.

Ab wann gibt es beim Blitzer einen Punkt?

Ab 21 km/h zu schnell, innerorts wie außerorts, jeweils nach Toleranzabzug. Innerorts sind das 115 Euro und ein Punkt, außerorts 100 Euro und ein Punkt. Ab 31 km/h innerorts kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu, außerorts ab 41 km/h. In der Probezeit ist ein Verstoß ab 21 km/h ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Kann ich die Rohmessdaten meiner Messung anfordern?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene Zugang zu den Informationen haben müssen, die für die Überprüfung der Messung nötig sind, auch wenn sie nicht in der Bußgeldakte liegen, etwa Rohmessdaten, Statistikdatei oder Lebensakte des Geräts. Speichert das Gerät keine Rohmessdaten, ist das nach der aktuellen Rechtsprechung allein noch kein Verwertungshindernis. Wir beantragen die Daten im Einspruchsverfahren.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein Messverfahren, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und nach einem festgelegten Ablauf eingesetzt wird. Gerichte dürfen dem Messwert dann vertrauen, ohne die Messung im Einzelnen zu überprüfen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Solche Anhaltspunkte arbeiten wir aus Eichung, Bedienungsanleitung, Aufstellort, Messfotos und Protokoll heraus.

Ich war nicht der Fahrer. Was muss ich tun?

Als Halter müssen Sie den Fahrer nicht benennen, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Sie können den Anhörungsbogen mit den Angaben zur Person zurückschicken und zur Sache schweigen. Die Behörde muss dann selbst ermitteln, zum Beispiel über das Foto. Kann sie den Fahrer nicht finden, darf sie eine Fahrtenbuchauflage verhängen. Ob Schweigen die richtige Strategie ist, sollten Sie vorher klären.

Lohnt sich ein Anwalt schon bei 21 km/h zu schnell?

Ab 21 km/h steht ein Punkt im Raum, in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung. Die Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz ist kostenlos, und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in der Regel die Kosten des Einspruchs. Ein eigenes Verfahren der Kanzlei zeigt, dass auch 23 km/h auf der Autobahn nach Akteneinsicht zur Rücknahme des Bescheids führen können.

Kostenlose Ersteinschätzung

Geblitzt worden? Wir prüfen die Messung, bevor Sie zahlen.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

  1. 1Anliegen
  2. 2Stand
  3. 3Rechtsschutz
  4. 4Kontakt
Worum geht es?Wählen Sie den Vorwurf aus Ihrem Bescheid oder Anhörungsbogen.
Wo stehen Sie gerade?Davon hängt ab, wie viel Zeit für den Einspruch bleibt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten des Verfahrens. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie.
Wie erreichen wir Sie?Wir rufen werktags zurück oder antworten per E-Mail.
Antwort werktags · kein Mandat durch das Absenden
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