Deutsch-Türkisches Recht · Köln & Türkei

Deutsch-Türkisches Recht: Unternehmensgründung, Fachkräfte und Visum

Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln begleitet Unternehmen und Gründer aus der Türkei bei der Gründung in Deutschland, Arbeitgeber beim Anwerben von Fachkräften aus der Türkei und Fachkräfte, Geschäftsführer und Familien bei Visum und Aufenthaltstitel. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz führt die Verfahren mit Ausländerbehörde, Bundesagentur und Konsulat, Ebru Tabiloğlu, LL.B., bringt beide Rechtsordnungen ein. Beratung auf Deutsch und Türkisch.

4,7 von 5 bei 131 Google-Rezensionen · Antwort werktags · Deutsch, Türkisch, Englisch

TürkçeBeratung und Unterlagen auf Türkisch
GmbH · UGGründung aus der Türkei, auch per Vollmacht ohne Anreise
§ 81a AufenthGbeschleunigtes Fachkräfteverfahren mit dem Arbeitgeber
0 €Ersteinschätzung Ihres Vorhabens
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Für wen die Beratung gedacht ist

Deutsch-Türkisches Recht umfasst in der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln die Rechtsfragen, die auf beiden Seiten der Grenze spielen. Dazu gehören Unternehmen aus der Türkei, die in Deutschland gründen wollen, Arbeitgeber, die Fachkräfte aus der Türkei einstellen, sowie Gründer, Geschäftsführer und Fachkräfte, die dafür Visum und Aufenthaltstitel brauchen. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz führt die Verfahren in Deutschland, Ebru Tabiloğlu, LL.B., bringt die türkische Seite der Unterlagen ein.

  • Unternehmen und Gründer aus der Türkei: Wahl der Rechtsform, Gründung der GmbH oder UG, Zweigniederlassung einer türkischen Gesellschaft, Verträge mit deutschen Partnern.
  • Arbeitgeber in Deutschland: Fachkräfte aus der Türkei anwerben, Anerkennung des Abschlusses, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
  • Fachkräfte, Geschäftsführer, Familien: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Familiennachzug, spätere Niederlassungserlaubnis.
  • Türkischsprachige Mandanten im Verkehrsrecht: Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Unfall erklären wir Ihnen auf Türkisch. Zum Verkehrsrecht

Beraten wird auf Deutsch und Türkisch, in der Kanzlei in Köln-Longerich, per Video oder Telefon unter 0221 67811101. Mandanten in der Türkei betreuen wir vollständig digital: Vollmacht, Unterlagen und Rücksprachen laufen ohne Reise nach Köln.

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Unternehmensgründung in Deutschland aus der Türkei

Eine türkische Firma oder ein Gründer aus der Türkei kann in Deutschland eine Gesellschaft gründen, ohne hier zu wohnen. Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen im Ausland sitzen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bereitet Gesellschaftsvertrag und Beurkundung vor, koordiniert Notar, Bank, Handelsregister und Finanzamt und vertritt Sie bei Bedarf mit einer notariellen Vollmacht aus der Türkei, sodass Sie für die Gründung nicht anreisen müssen.

Rechtsformen für Unternehmen aus der Türkei in Deutschland
RechtsformKapitalGeeignet für
GmbH25.000 € Stammkapital, bei Gründung mindestens 12.500 € eingezahltTochtergesellschaft, Handel, Produktion, Geschäft mit größeren Partnern
UG (haftungsbeschränkt)ab 1 €, Rücklagenpflicht aus dem Gewinn bis zur GmbH-SchwelleMarkteinstieg mit kleinem Budget, Dienstleistung, Test des deutschen Markts
Zweigniederlassungkein eigenes Kapital, Eintragung der türkischen Gesellschaft im HandelsregisterUnternehmen, die die türkische Muttergesellschaft direkt in Deutschland auftreten lassen wollen

Der Ablauf in der Praxis: Rechtsform und Gesellschaftsvertrag festlegen, Beurkundung beim Notar, Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen, Eintragung ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Meldung im Transparenzregister. Unterlagen aus der Türkei, etwa Handelsregisterauszüge, Gesellschafterbeschlüsse und Vollmachten, brauchen eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung; die Türkei ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, sodass keine Legalisation nötig ist.

Gründung und Aufenthalt zusammen denken. Wer das Unternehmen in Deutschland selbst führen will, braucht neben der Gesellschaft einen Aufenthaltstitel. Beides beantragen wir parallel, damit die Gründung nicht auf das Visum wartet und umgekehrt.
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Aufenthalt für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer

Für die selbstständige Tätigkeit in Deutschland gibt es die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG. Die Ausländerbehörde prüft, ob an dem Vorhaben ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, ob positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind und ob die Finanzierung gesichert ist. Die Kanzlei Yilmaz bereitet Businessplan, Finanzierungsnachweise und die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer so auf, dass die Behörde diese Fragen beantworten kann.

Angestellte Geschäftsführer und leitende Angestellte einer deutschen Gesellschaft können einen Aufenthaltstitel für Führungskräfte erhalten. Wer innerhalb eines Konzerns von der Türkei nach Deutschland versetzt wird, kommt als Führungskraft oder Spezialist mit der ICT-Karte nach § 19 AufenthG in Betracht; Voraussetzung ist unter anderem eine Beschäftigung im Konzern von mindestens sechs Monaten vor der Versetzung. Für kurze Geschäftsreisen genügt ein Schengen-Visum, das keine Arbeitsaufnahme erlaubt.

  • § 21 AufenthG: Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit, nach drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit Niederlassungserlaubnis möglich.
  • Führungskräfte: Aufenthaltstitel für Geschäftsführer und leitende Angestellte einer Gesellschaft in Deutschland.
  • ICT-Karte: unternehmensinterner Transfer für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees.
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Fachkräfte aus der Türkei nach Deutschland holen

Arbeitgeber in Deutschland können Fachkräfte aus der Türkei einstellen, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Qualifikation den Anforderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entspricht. Eine Vorrangprüfung findet für Fachkräfte nicht mehr statt; die Bundesagentur für Arbeit prüft im Wesentlichen, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz wählt mit Ihnen den passenden Aufenthaltstitel, kümmert sich um Anerkennung und Zustimmung und führt das Verfahren mit Behörde und Konsulat.

Wege für Fachkräfte aus der Türkei nach Deutschland
WegVoraussetzungTypischer Fall
Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)Hochschulabschluss und Gehalt über der jährlich angepassten Schwelle, niedrigere Schwelle für Engpassberufe und BerufsanfängerIngenieure, IT-Fachkräfte, Ärzte
Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a)in Deutschland anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei JahrenPflege, Handwerk, Gastronomie, Technik
Fachkraft mit akademischer Ausbildung (§ 18b)anerkannter oder vergleichbarer HochschulabschlussAkademiker unterhalb der Blue-Card-Gehaltsschwelle
Berufserfahrene (§ 19c Abs. 2)staatlich anerkannter Abschluss im Herkunftsland, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, Mindestgehalterfahrene Kräfte ohne formale Anerkennung in Deutschland
Anerkennungspartnerschaft (§ 16d)Anerkennung wird nach der Einreise abgeschlossen, Arbeit ab Tag eins möglichBerufe, bei denen die Anerkennung Monate dauert
Chancenkarte (§ 20a)Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche, ohne konkretes AngebotBewerber, die sich vor Ort einen Arbeitgeber suchen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

Der Arbeitgeber kann das Verfahren bei der Ausländerbehörde in Deutschland anstoßen, bevor die Fachkraft ihr Visum beantragt. Die Behörde übernimmt die Koordination von Anerkennung und Zustimmung der Bundesagentur, erteilt eine Vorabzustimmung, und die Auslandsvertretung soll den Visumtermin innerhalb von drei Wochen vergeben und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach vollständigem Antrag entscheiden. Die Gebühr beträgt derzeit 411 Euro. Wir bereiten die Vereinbarung mit der Behörde vor, stellen die Unterlagen zusammen und halten die Fristen nach.

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot mit Tätigkeit, Gehalt und Beginn
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis des Arbeitgebers für die Bundesagentur für Arbeit
  • Abschluss und Anerkennung: Zeugnisse, beglaubigte Übersetzungen, Bescheid der Anerkennungsstelle oder Auszug aus anabin
  • Vollmacht des Arbeitgebers für das beschleunigte Verfahren und Vollmacht der Fachkraft für die Kanzlei
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Visum und Aufenthaltstitel: Ablauf und Fristen

Wer aus der Türkei zum Arbeiten oder Gründen nach Deutschland kommt, braucht vor der Einreise ein nationales Visum. Beantragt wird es bei der deutschen Botschaft in Ankara oder den Generalkonsulaten in Istanbul und Izmir, die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort wird beteiligt. Nach der Einreise wird das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben. Die Kanzlei Yilmaz stellt die Unterlagen zusammen und übernimmt die Kommunikation mit Konsulat und Ausländerbehörde.

  1. Unterlagen prüfen. Pass, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsunterlagen, Nachweise zu Abschluss und Anerkennung, Lebenslauf, Krankenversicherung, bei Gründern Businessplan und Finanzierung. Fehlende Apostillen und Übersetzungen holen wir nach.
  2. Termin und Antrag beim Konsulat. Terminbuchung über das Portal der Auslandsvertretung, persönliche Vorsprache mit den Originalen. Im beschleunigten Verfahren mit Vorabzustimmung ist der Termin bevorzugt.
  3. Beteiligung der Ausländerbehörde. Die Behörde am Zielort prüft den Antrag mit; hier beantworten wir Nachfragen und reichen Unterlagen nach, bevor Fristen verstreichen.
  4. Einreise und Aufenthaltstitel. Nach Erteilung des Visums Einreise, Anmeldung des Wohnsitzes und Antrag auf den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde innerhalb der Gültigkeit des Visums.

Ehepartner und minderjährige Kinder können den Familiennachzug beantragen, wenn Wohnraum und Lebensunterhalt gesichert sind. Für türkische Staatsangehörige gelten aus dem Assoziationsrecht EWG-Türkei Besonderheiten, etwa beim Sprachnachweis des Ehepartners und bei der Verfestigung des Aufenthalts nach mehrjähriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Diese Punkte prüfen wir in jedem Antrag mit.

Ablehnung erhalten? Gegen die Ablehnung eines Visums kann innerhalb eines Monats Remonstration bei der Auslandsvertretung oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Schicken Sie uns den Ablehnungsbescheid als Foto, wir prüfen die Begründung und die Frist.
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Verträge, Handel und Marken zwischen beiden Ländern

Neben Gründung und Aufenthalt betreut die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich Verträge zwischen deutschen und türkischen Unternehmen, Vertriebs- und Liefervereinbarungen sowie Markenanmeldungen und Markenkonflikte, die beide Länder betreffen. Ebru Tabiloğlu, LL.B., hat das Doppelabschlussprogramm der Universität zu Köln und der Altınbaş Universität im Deutsch-Türkischen Recht abgeschlossen, in Kanzleien in der Türkei und in Deutschland gearbeitet und ist auf Handels- und Markenrecht spezialisiert. Sie ist Mitglied der Anwaltskammern Istanbul und Köln.

Typische Fragen sind, welches Recht für den Vertrag gilt, wo im Streitfall geklagt wird, wie eine Marke in Deutschland, in der EU und in der Türkei geschützt wird und wie Vollmachten und Beschlüsse einer türkischen Gesellschaft in Deutschland wirksam werden. Beraten wird auf Deutsch und Türkisch. 2023 absolvierte Ebru Tabiloğlu ein Praktikum im Rahmen des Internationalen Parlaments-Stipendiums (IPS) des Deutschen Bundestages. Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei finden Sie im Überblick.

Das Team der Kanzlei Yilmaz

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Türkçe bilgi

Köln'deki Yilmaz Hukuk Bürosu (Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz), Türkiye'den Almanya'ya açılmak isteyen şirketlere ve girişimcilere Türkçe danışmanlık sunar: Almanya'da GmbH veya UG kuruluşu, şube açılışı, ortak ve müdürler için oturum izni, Almanya'daki işverenler için Türkiye'den nitelikli personel getirilmesi (AB Mavi Kart, hızlandırılmış nitelikli işgücü prosedürü), ulusal vize, oturum izni ve aile birleşimi. Avukat Yazdan Yilmaz Almanya'daki makamlar, Yabancılar Dairesi ve konsolosluk nezdindeki işlemleri yürütür; Ebru Tabiloğlu, LL.B., her iki hukuk sistemini ve Türkiye tarafındaki belgeleri (vekâletname, apostil, tercüme) takip eder. İlk değerlendirme ücretsizdir; belgelerinizi gönderin, iş günlerinde Türkçe geri dönüş yapalım.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Gründung, Fachkräften und Visum

Gründung ohne Wohnsitz, Dauer des Visums, Anerkennung, Familiennachzug. Das sind die Fragen, die Unternehmer und Arbeitgeber der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln zuerst stellen. Fehlt Ihre Frage, rufen Sie an unter 0221 67811101 oder schreiben Sie uns, auf Deutsch oder Türkisch.

Frage stellen
Kann ich als türkischer Staatsbürger in Deutschland eine GmbH gründen, ohne dort zu wohnen?

Ja. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer einer GmbH müssen in Deutschland wohnen oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Gründung wird notariell beurkundet; dafür können Sie sich mit einer notariellen Vollmacht aus der Türkei vertreten lassen, die mit Apostille versehen und beglaubigt übersetzt wird. Für die laufende Geschäftsführung vor Ort empfiehlt sich ein Aufenthaltstitel, den wir parallel zur Gründung beantragen.

Wie lange dauert ein Visum für eine Fachkraft aus der Türkei?

Das hängt vom Weg ab. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG soll die Auslandsvertretung den Visumtermin innerhalb von drei Wochen vergeben und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach vollständigem Antrag entscheiden. Im normalen Verfahren dauert es von der Terminbuchung bis zur Entscheidung meist mehrere Monate, die Anerkennung des Abschlusses kommt vorher hinzu. Nach Sichtung der Unterlagen sagen wir Ihnen, welcher Weg der schnellste ist.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Ein Verfahren, das der Arbeitgeber in Deutschland bei der Ausländerbehörde anstößt, bevor die Fachkraft ihr Visum beantragt. Die Behörde koordiniert die Anerkennung des Abschlusses und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und erteilt eine Vorabzustimmung. Damit erhält die Fachkraft beim Konsulat einen bevorzugten Termin, Termin und Entscheidung sollen jeweils innerhalb von drei Wochen erfolgen. Die Gebühr beträgt derzeit 411 Euro. Die Kanzlei Yilmaz bereitet die Vereinbarung mit der Behörde vor.

Muss der Abschluss meines Mitarbeiters aus der Türkei anerkannt werden?

Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss ja. Die Gleichwertigkeit stellt die zuständige Stelle in Deutschland fest, bei Hochschulabschlüssen über die Datenbank anabin oder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, bei Ausbildungsberufen über die jeweilige Kammer. Daneben gibt es Wege ohne volle Anerkennung, etwa die Anerkennungspartnerschaft mit Abschluss der Anerkennung nach der Einreise oder den Aufenthalt für Berufserfahrene. Welcher Weg passt, prüfen wir am konkreten Abschluss.

Bekomme ich als Gründer eine Aufenthaltserlaubnis?

Möglich ist die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG. Die Ausländerbehörde prüft, ob an dem Vorhaben ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, ob positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind und ob die Finanzierung gesichert ist. Dafür braucht es einen belastbaren Businessplan, Finanzierungsnachweise und meist eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer. Läuft das Unternehmen, kann nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Übernehmen Sie auch den Kontakt mit Konsulat und Ausländerbehörde?

Ja. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz vertritt Sie oder Ihr Unternehmen gegenüber Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung, stellt Anträge, beantwortet Nachfragen und legt bei einer Ablehnung Rechtsmittel ein. Ebru Tabiloğlu, LL.B., begleitet die Unterlagen auf türkischer Seite, etwa Vollmachten, Handelsregisterauszüge und Übersetzungen. Sie bekommen Rückmeldung auf Deutsch oder Türkisch, wie Sie es möchten.

Kann meine Familie mit nach Deutschland kommen?

In der Regel ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können den Familiennachzug beantragen, wenn Wohnraum und Lebensunterhalt gesichert sind. Für Ehepartner ist grundsätzlich ein Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vorgesehen; für Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU und in Härtefällen gibt es Ausnahmen, und für türkische Staatsangehörige sind die Besonderheiten aus dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu prüfen. Wir stellen die Anträge für die Familie zusammen mit dem Hauptantrag.

Kostenlose Ersteinschätzung

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Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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