Anwalt nach Verkehrsunfall in Köln: Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren Anwalt, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln setzt Reparaturkosten, Gutachten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Versicherung durch, damit Sie nicht auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Persönlich in Köln-Longerich, bundesweit per Telefon und E-Mail.
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Wer zahlt den Anwalt nach dem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten Ihres Anwalts. Sie gehören nach § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden, weil die Regulierung eines Unfalls für Laien nicht überschaubar ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln rechnet deshalb direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie bleibt die Vertretung kostenfrei, die Ersteinschätzung ohnehin.
Bei einer Teilschuld übernimmt die Gegenseite die Anwaltskosten anteilig nach der Haftungsquote, den Rest trägt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung, falls vorhanden. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen den möglichen Eigenanteil vorab.
Direkt nach dem Unfall: Was Sie tun und was Sie lassen sollten
Sichern Sie die Unfallstelle, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, Alkoholverdacht oder ausländischem Fahrzeug die Polizei. Fotografieren Sie Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Endstellung, Bremsspuren und die Umgebung, tauschen Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherung aus und notieren Sie Zeugen. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, die Kommunikation mit der Gegenseite übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln.
- Warnblinker, Warnweste, Warndreieck, Verletzte versorgen
- Polizei bei Personenschaden, Streit über die Schuld oder Unfallflucht
- Fotos aus mehreren Perspektiven, auch von Schäden am anderen Fahrzeug
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung, Zeugen
- Kein Schuldanerkenntnis, keine Angaben zur Schuldfrage gegenüber der Gegenseite
Welche Ansprüche Ihnen nach dem Unfall zustehen
Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Dazu gehören Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, die Kosten eines eigenen Sachverständigen, die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, eine Unkostenpauschale und bei Verletzungen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz prüft jede dieser Positionen.
| Anspruch | Was ersetzt wird | Wichtig |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Kosten der fachgerechten Instandsetzung laut Gutachten oder Rechnung | Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts bei Reparatur und mindestens sechs Monaten Weiternutzung |
| Wiederbeschaffungswert | Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich Restwert | Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Restwert laut Gutachten |
| Sachverständigengutachten | Kosten des eigenen Gutachters | Ab Bagatellgrenze von rund 750 € Schaden frei wählbar |
| Wertminderung | Verlust am Verkaufswert trotz Reparatur | Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | Entschädigung pro Tag oder Mietwagen für die Ausfallzeit | Wahlrecht, Höhe nach Fahrzeugklasse |
| Unkostenpauschale | Telefon, Porto, Fahrten | Rund 25 bis 30 € ohne Einzelnachweis |
| Schmerzensgeld | Ausgleich für Verletzungen und Beeinträchtigungen | Höhe nach Art, Dauer und Folgen, orientiert an vergleichbaren Urteilen |
| Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden | Entgangenes Einkommen, Wert nicht geleisteter Hausarbeit | Auch für Selbstständige und nicht Berufstätige |
Schadensersatzansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren ab dem Ende des Unfalljahres. Verhandlungen mit der Versicherung hemmen die Frist.
Gutachten, Reparatur oder Totalschaden: So wird der Fahrzeugschaden bemessen
Ab einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Das Gutachten legt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer fest und ist die Grundlage der gesamten Regulierung. Der Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Sie müssen ihn nicht akzeptieren, die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln koordiniert einen unabhängigen Sachverständigen für Sie.
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, wird repariert. Sie dürfen auch fiktiv abrechnen, also den Netto-Betrag laut Gutachten verlangen, ohne reparieren zu lassen. Bei Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts laut Gutachten.
Typische Fehler, die Geschädigte Geld kosten
Die häufigsten Fehler nach einem Unfall entstehen, weil die gegnerische Versicherung schnell Kontakt aufnimmt und freundlich anbietet, alles zu regeln. Sie ist aber Vertragspartnerin des Verursachers und hat ein wirtschaftliches Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sieht in der Regulierungspraxis immer wieder dieselben Muster, die Geschädigte einen Teil ihres Schadens kosten.
- Die Versicherung der Gegenseite regulieren lassen: Deren Schadensmanagement stellt Partnerwerkstatt, Gutachter und Mietwagen. Bequem, aber Wertminderung, Nutzungsausfall oder Unkostenpauschale bleiben oft unerwähnt.
- Den Gutachter der Versicherung akzeptieren: Sie geben damit die Kontrolle über die wichtigste Grundlage der Regulierung ab. Einen eigenen Sachverständigen zahlt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite.
- Eine Abfindung unterschreiben: Vor allem bei Verletzungen sind die Folgen zum Zeitpunkt des Angebots oft noch nicht absehbar.
- Verletzungen nicht dokumentieren: Wer erst Tage später zum Arzt geht, kann den Zusammenhang mit dem Unfall später schwer belegen.
Teilschuld und Haftungsquote
Tragen beide Beteiligten Verantwortung, teilt sich die Haftung nach dem Gewicht der jeweiligen Verursachungsbeiträge, etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50 (§ 17 StVG). Auch ohne Fahrfehler haften Sie über die Betriebsgefahr anteilig, wenn der Unfall für Sie nicht unabwendbar war. Die Quote bestimmt, welchen Anteil Ihres Schadens die Gegenseite ersetzt, und ist der häufigste Streitpunkt der Regulierung, den die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nicht ungeprüft hinnimmt.
Für die Quote zählen Verkehrsverstöße, Vorfahrt, Fahrspurwechsel, Abstand und Vermeidbarkeit. Zeugen, Fotos, Polizeibericht und Dashcam-Aufnahmen liefern die Grundlage. Wir prüfen die Quote anhand vergleichbarer Rechtsprechung und verhandeln sie nach.
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So läuft die Schadensregulierung mit der Kanzlei ab
Für die kostenlose Ersteinschätzung zu Haftung und Ansprüchen reichen Fotos, Unfallbericht und die Daten der Gegenseite, wir melden uns werktags. Danach meldet die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz den Schaden bei der gegnerischen Versicherung an, koordiniert Gutachter und Werkstatt, beziffert alle Positionen und rechnet die Anwaltskosten direkt mit der Versicherung ab. Das Gespräch führen wir auf Deutsch, Türkisch oder Englisch, in Köln-Longerich oder per Telefon und E-Mail.
Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich kennenlernen
Wer zahlt den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden, weil die Regulierung für Laien nicht überschaubar ist. Bei einer Teilschuld übernimmt die Gegenseite die Kosten anteilig nach der Haftungsquote, den Rest trägt Ihre Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden. Die Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz ist in jedem Fall kostenlos.
Muss ich den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie ab einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Der von der Versicherung geschickte Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Unterhalb der Bagatellgrenze genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl. Solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist oder bis zur Ersatzbeschaffung steht Ihnen entweder ein Mietwagen einer vergleichbaren Klasse oder eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu, deren Höhe sich nach Fahrzeugklasse und einer anerkannten Tabelle richtet. Beim Mietwagen sollten Sie nicht das teuerste Angebot nehmen, die Versicherung kürzt sonst auf den ortsüblichen Normaltarif.
Was ist eine Haftungsquote?
Tragen beide Unfallbeteiligten Verantwortung, teilt sich die Haftung nach dem Gewicht der Verursachungsbeiträge, etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50 (§ 17 StVG). Auch wer keinen Fehler gemacht hat, kann über die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anteilig haften. Die Quote bestimmt, welchen Anteil Ihres Schadens die Gegenseite ersetzt. Über die Quote wird in der Regulierung am häufigsten gestritten.
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Bei klarer Haftung und vollständigen Unterlagen reguliert die gegnerische Versicherung Sachschäden häufig innerhalb weniger Wochen. Die Rechtsprechung räumt ihr eine angemessene Prüffrist von etwa vier bis sechs Wochen ein, danach gerät sie in Verzug. Personenschäden dauern länger, weil Schmerzensgeld und Verdienstausfall erst nach Abschluss der Behandlung abschließend beziffert werden können.
Soll ich das Abfindungsangebot der Versicherung unterschreiben?
Nicht ohne Prüfung. Eine Abfindungserklärung schließt in der Regel alle weiteren Ansprüche aus dem Unfall aus, auch solche, die erst später auftreten, etwa Spätfolgen einer Verletzung. Versicherungen bieten häufig weniger, als Ihnen zusteht. Lassen Sie das Angebot von der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz gegenrechnen, bevor Sie unterschreiben. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten dieser Prüfung.
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
- Adresse
- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Telefon
- 0221 67811101
- kontakt@kanzleiyilmaz.de
- Zeiten
- Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr
außerhalb der Zeiten: Bescheid über das Formular melden, Rückruf werktags - Region
- Persönlich in Köln und im Umkreis von rund 30 Minuten Fahrzeit, bundesweit digital