Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Bußgeldbescheid
Sie fotografieren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, beantworten vier kurze Fragen und Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz von der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sagt Ihnen werktags, ob ein Einspruch Aussicht hat. Kostenlos, ohne Mandat und ohne Verpflichtung. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, deshalb lohnt es sich, den Bescheid heute zu schicken. Aus Köln, dem Umland oder bundesweit.
4,7 von 5 bei 131 Google-Rezensionen · Antwort werktags · Deutsch, Türkisch, Englisch
Bescheid schicken, Einschätzung erhalten
Anliegen, Verfahrensstand, Rechtsschutz, Kontaktdaten. Mehr braucht die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nicht, um Ihren Bußgeldbescheid einzuordnen und Ihnen werktags zu sagen, ob ein Einspruch Aussicht hat. Das Foto des Bescheids können Sie direkt anhängen oder später per E-Mail nachreichen. Ein Mandat entsteht durch das Absenden nicht.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
- Telefon
- 0221 67811101
- kontakt@kanzleiyilmaz.de
- Zeiten
- Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr
außerhalb der Zeiten: Formular nutzen, Rückruf werktags - Adresse
- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Region
- Persönlich in Köln und im Umkreis von rund 30 Minuten Fahrzeit, bundesweit digital
Vom Foto des Bescheids zur Empfehlung
Die kostenlose Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz läuft in vier Schritten ab. Sie schicken den Bescheid, Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz prüft Vorwurf, Zustelldatum und Frist, Sie erhalten werktags eine Rückmeldung, und danach entscheiden Sie, ob die Kanzlei für Sie tätig werden soll. Bis dahin entstehen keine Kosten und kein Mandat.
Bescheid schicken
Sie fotografieren Bescheid oder Anhörungsbogen, am besten mit dem Umschlag, und schicken beides über das Formular oder per E-Mail an die Kanzlei Yilmaz.
Erste Prüfung
Rechtsanwalt Yilmaz sieht Vorwurf, Zustelldatum, Frist, Regelsatz und offensichtliche Formfehler durch. Ist die Frist knapp, rufen wir an, statt zu schreiben.
Rückmeldung werktags
Sie erhalten per Telefon oder E-Mail unsere Einschätzung: Lohnt sich der Einspruch, was droht, was kostet es, und übernimmt Ihr Rechtsschutz.
Sie entscheiden
Wollen Sie, dass wir tätig werden, unterschreiben Sie die Vollmacht digital. Wir legen Einspruch ein und fordern die Akte an. Wollen Sie nicht, ist die Sache damit erledigt.
Was Sie bereithalten sollten
Für die Ersteinschätzung genügt ein Foto vom Handy. Je mehr Unterlagen die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sieht, desto genauer fällt die Einschätzung aus, weil sich Zustelldatum, Regelsatz und Rechtsschutz dann sofort einordnen lassen. Besonders hilfreich sind die folgenden Unterlagen, jeweils als Foto oder PDF.
- Bußgeldbescheid mit Umschlag. Das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag bestimmt, wie viel von der zweiwöchigen Einspruchsfrist bleibt.
- Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, falls vorhanden. Bitte nicht ausfüllen, bevor wir gesprochen haben.
- Rechtsschutz-Police. Gesellschaft und Versicherungsnummer reichen. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Persönliche Termine vereinbaren Sie über die Seite Kontakt und Anfahrt.
Was nach der Ersteinschätzung passiert
Nach der Rückmeldung entscheiden Sie. Beauftragen Sie uns, legt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz fristgerecht Einspruch bei der Bußgeldstelle ein, fordert die vollständige Akte an und stellt die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sobald die Akte da ist, prüfen wir Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals, Beweisfoto, Zustellung und Verjährung. Dann bekommen Sie eine zweite, belastbare Empfehlung: Einspruch halten oder zurücknehmen.
Bis dahin müssen Sie das Bußgeld nicht zahlen, der Führerschein bleibt bei Ihnen, und es werden keine Punkte eingetragen. Der Einspruch hält das Verfahren offen. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf der Seite Bußgeldbescheid und Einspruch.
Kosten und Rechtsschutz
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz beauftragen. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen von der Höhe der Geldbuße und davon ab, ob das Verfahren bei der Behörde endet oder vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Die voraussichtliche Höhe nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Kosten im Verkehrsrecht.
Wird das Verfahren vor dem Amtsgericht nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, kann das Gericht die Kosten der Staatskasse auferlegen. So war es im Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach aus 2025, den wir auf der Startseite zeigen. Ein Erfolgsversprechen ist das nicht, jeder Bescheid wird einzeln geprüft.
Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenlos?
Ja, ohne Einschränkung. Sie schicken uns den Bescheid, wir sehen ihn durch und sagen Ihnen, ob ein Einspruch Aussicht hat. Dafür stellt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz nichts in Rechnung, und es entsteht kein Mandat. Erst wenn Sie uns danach ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten, und deren Höhe besprechen wir vorher mit Ihnen.
Entsteht durch das Absenden des Formulars ein Mandat?
Nein. Mit dem Formular bitten Sie um eine Ersteinschätzung, nicht um Vertretung. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie nach unserer Rückmeldung entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, und die Vollmacht unterschreiben. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet und können sich auch gegen den Einspruch entscheiden.
Was, wenn meine Einspruchsfrist fast abgelaufen ist?
Rufen Sie an unter 0221 67811101 und nennen Sie das Zustelldatum vom Umschlag. Läuft die Frist in den nächsten Tagen ab, legen wir den Einspruch nach § 67 OWiG zuerst ein, sobald Vollmacht und Bescheid vorliegen, und prüfen danach in Ruhe anhand der Akte. So bleibt das Verfahren offen und nichts wird rechtskräftig.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen, noch keinen Bescheid. Lohnt sich die Anfrage schon?
Ja, gerade dann. Beim Anhörungsbogen müssen Sie als Halter nur Ihre Personalien angeben, zur Sache dürfen Sie schweigen. Was Sie jetzt eintragen, lässt sich später kaum zurücknehmen. Schicken Sie uns den Bogen vor dem Ausfüllen, wir sagen Ihnen kostenlos, was Sie angeben sollten und was nicht, und behalten die Verjährungsfrist von drei Monaten im Blick.
Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?
Sie bekommen werktags unsere Einschätzung per Telefon oder E-Mail. Lohnt sich ein Einspruch, schicken wir Ihnen die Vollmacht zur digitalen Unterschrift, legen Einspruch ein, fordern die Akte an und stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Lohnt er sich nicht, sagen wir Ihnen das genauso deutlich, und Sie zahlen den Bescheid fristgerecht ohne weitere Kosten.