Ratgeber · Probezeit

Verstoß in der Probezeit: A-Verstöße, B-Verstöße, Aufbauseminar und Verlängerung

Die Probezeit nach § 2a StVG dauert zwei Jahre. Ein einziger A-Verstoß, etwa 21 km/h zu schnell, Handy am Steuer oder ein Rotlichtverstoß, führt zum Aufbauseminar und verlängert die Probezeit auf vier Jahre. Zwei B-Verstöße wirken gleich. Beim nächsten Verstoß folgen Verwarnung und zuletzt der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Bescheide aus der Probezeit in einer kostenlosen Ersteinschätzung, bevor sie rechtskräftig werden.

Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten

2 JahreProbezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis, § 2a StVG
4 JahreProbezeit nach Verlängerung durch den ersten A-Verstoß
ab 21 km/hGeschwindigkeitsverstoß gilt als A-Verstoß
0,0 ‰Alkoholgrenze in der Probezeit, § 24c StVG
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Wie die Probezeit funktioniert

Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erhält, bekommt sie nach § 2a StVG für zwei Jahre auf Probe. Verstöße in dieser Zeit werden nach Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung in A-Verstöße und B-Verstöße eingeteilt. Je nach Zahl und Gewicht folgen Aufbauseminar, Verwarnung oder Entzug. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vertritt Fahranfänger und deren Eltern, wenn der erste Bescheid im Briefkasten liegt.

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, beim begleiteten Fahren ab 17 also bereits mit dem 17. Geburtstag. Sie läuft neben dem Punktesystem, ein A-Verstoß bringt also den Punkt in Flensburg und zusätzlich die Probezeitmaßnahme.

Nur eingetragene Verstöße zählen. Als A- oder B-Verstoß gilt nur, was mit mindestens einem Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro, etwa bis 20 km/h zu schnell oder ein Parkverstoß, bleibt in der Regel ohne Folgen für die Probezeit.
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Was A-Verstöße von B-Verstößen unterscheidet

A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, also alle Verkehrsstraftaten und die in Anlage 12 FeV aufgeführten Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht, Handy, Abstand, Vorfahrt und Alkohol. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, etwa abgefahrene Reifen oder ein Kind ohne Sicherung. Ein A-Verstoß wiegt so viel wie zwei B-Verstöße. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ordnet den Vorwurf in Ihrem Bescheid ein.

Beispiele für A-Verstöße und B-Verstöße in der Probezeit nach Anlage 12 FeV
KategorieBeispieleFolge in der Probezeit
A-Verstoß (schwerwiegend)Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO), Abstandsverstoß bei höherer Geschwindigkeit, Vorfahrt missachtet, Alkohol (§ 24a und § 24c StVG), alle Straftaten wie UnfallfluchtSchon ein Verstoß löst Stufe 1 aus
B-Verstoß (weniger schwerwiegend)Reifen mit zu geringer Profiltiefe, Kind ohne vorgeschriebene Sicherung mitgenommen, Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzogenErst zwei Verstöße lösen Stufe 1 aus

Die Höhe des Bußgelds spielt für die Einordnung keine Rolle, maßgeblich ist allein der Tatbestand in Anlage 12 FeV.

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Welche drei Stufen § 2a StVG vorsieht

§ 2a Abs. 2 StVG sieht drei Stufen vor. Der erste A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße nach dem Seminar bringen eine schriftliche Verwarnung, beim dritten Mal entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sagt Ihnen, auf welcher Stufe Sie stehen.

Die drei Stufen der Probezeitmaßnahmen nach § 2a Abs. 2 StVG
StufeAuslöserFolge
11 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeAnordnung eines Aufbauseminars (§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG), Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG)
2erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach Teilnahme am SeminarSchriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG)
3erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach Ablauf dieser zwei MonateEntzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG); Neuerteilung nur nach Wartezeit und Nachweis des Aufbauseminars, gegebenenfalls mit MPU

Verstöße, die bereits zum Aufbauseminar geführt haben, zählen für die zweite Stufe nicht noch einmal. Was nach einem Entzug gilt, lesen Sie unter Führerscheinentzug und MPU.

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Wie das Aufbauseminar abläuft und was es kostet

Das Aufbauseminar nach § 2b StVG findet in einer dafür anerkannten Fahrschule in Gruppen statt und besteht nach § 35 FeV aus einem Vorgespräch, vier Sitzungen und einer Fahrprobe innerhalb weniger Wochen. Die Kosten tragen Sie selbst, in der Regel mehrere hundert Euro. Wer die gesetzte Frist versäumt, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG). Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft vorher, ob die Anordnung berechtigt ist.

  • Anordnung und Frist: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das Seminar nach Rechtskraft an und nennt ein Datum, bis zu dem die Teilnahmebescheinigung vorliegen muss. Melden Sie sich früh an.
  • Alkohol oder Drogen: Dann wird ein besonderes Aufbauseminar bei einem Verkehrspsychologen angeordnet (§ 2b Abs. 2 StVG).
  • Rechtsmittel: Widerspruch und Klage gegen die Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG). Der wirksame Hebel ist der Einspruch gegen den Bescheid, bevor er rechtskräftig wird.

Nicht zu verwechseln ist das Aufbauseminar mit dem freiwilligen Fahreignungsseminar zum Punkteabbau, siehe Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar.

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Wann ein Verstoß für die Probezeit zählt

Maßgeblich ist, dass der Verstoß innerhalb der Probezeit begangen und rechtskräftig geahndet wurde. Die Behörde ordnet die Maßnahme erst nach Rechtskraft des Bescheids an, auch wenn die Probezeit dann schon abgelaufen ist. Ein Einspruch verzögert die Rechtskraft, verhindert die Folgen aber nur, wenn er Erfolg hat. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft deshalb zuerst, ob der Bescheid überhaupt hält.

  1. Verjährung. Drei Monate nach der Tat ist ein Verkehrsverstoß verjährt, wenn die Behörde bis dahin weder eine Anhörung angeordnet noch einen Bescheid erlassen hat; nach dem Bescheid gelten sechs Monate. Ein verjährter Verstoß löst keine Probezeitmaßnahme aus.
  2. 0,0 Promille. In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt § 24c StVG: Schon der Nachweis von Alkohol kostet 250 Euro und einen Punkt und zählt als A-Verstoß. Ab 0,5 Promille kommen nach § 24a StVG 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu. Details unter Alkohol und Drogen am Steuer.
  3. Fahrverbot. Für Fahranfänger gelten dieselben Grenzen wie für alle: ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts ein Monat. Das Vier-Monats-Wahlrecht nach § 25 Abs. 2a StVG steht auch Fahranfängern zu.
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So gehen wir bei einem Bescheid aus der Probezeit vor

In der Probezeit hat ein Einspruch mehr Gewicht als sonst, weil an einem einzigen Bescheid Aufbauseminar, zwei Jahre Verlängerung und der Weg zum Entzug hängen. Wir prüfen Messung, Toleranzabzug, Zustellung, Verjährung und Fahreridentifikation und arbeiten auf eine Einstellung oder eine Stufe ohne Eintragung hin. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln berät Fahranfänger und Eltern gemeinsam, in Köln und bundesweit.

  • Grenzwerte prüfen: Bei 21 km/h entscheidet ein einziger km/h nach Toleranzabzug über A-Verstoß oder Verwarnungsgeld. Messung und Abzug sind hier der erste Ansatzpunkt, mehr dazu unter Geblitzt worden.
  • Eltern als Halter: Der Anhörungsbogen geht an den Halter. Eltern müssen ihr Kind nicht als Fahrer benennen, riskieren bei unaufgeklärtem Fahrer aber eine Fahrtenbuchauflage. Füllen Sie den Bogen nicht aus, bevor die Strategie feststeht.
  • Rechtsschutz: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung der Eltern deckt Kinder im Haushalt häufig mit ab; wir fragen die Deckung an.

Sie senden ein Foto des Bescheids, wir melden uns werktags, legen innerhalb der zwei Wochen nach § 67 OWiG Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und sprechen eine Empfehlung aus. Details unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Verstößen in der Probezeit

Frage stellen
Ich wurde in der Probezeit mit 21 km/h zu schnell geblitzt. Was passiert jetzt?

Ab 21 km/h zu schnell nach Toleranzabzug liegt ein A-Verstoß vor. Wird der Bescheid rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre, zusätzlich zu Bußgeld und Punkt. Bei 20 km/h wäre es ein Verwarnungsgeld ohne jede Folge für die Probezeit. Deshalb lohnt es sich, Messung und Toleranzabzug prüfen zu lassen, bevor Sie zahlen.

Was kostet das Aufbauseminar und wie lange dauert es?

Die Kosten legen die Fahrschulen selbst fest, rechnen Sie mit mehreren hundert Euro. Das Seminar besteht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung aus einem Vorgespräch, vier Gruppensitzungen und einer Fahrprobe, verteilt über wenige Wochen. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine Frist, bis zu der Sie die Teilnahmebescheinigung vorlegen müssen. Wer die Frist versäumt, verliert die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG.

Ich habe in der Probezeit ein Bier getrunken und wurde kontrolliert. Was gilt?

In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt die 0,0-Promille-Regel des § 24c StVG. Schon der Nachweis von Alkohol kostet 250 Euro und einen Punkt und zählt als A-Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Ab 0,5 Promille kommen nach § 24a StVG 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu, ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.

Meine Eltern sind Halter des Autos. Müssen sie mich als Fahrer angeben?

Nein. Eltern müssen ihr Kind nicht belasten, sie dürfen als nahe Angehörige die Aussage verweigern. Der Anhörungsbogen geht an den Halter, der nur die Angaben zur Person bestätigen muss. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, droht allerdings eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug. Ob Schweigen die richtige Strategie ist, sollten Sie vor dem Ausfüllen des Bogens klären lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Bescheid in der Probezeit? Wir prüfen ihn, bevor Aufbauseminar und Verlängerung feststehen.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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