Ratgeber · Parken Köln

Parken, Halten und Umweltzone in Köln: Verwarnungsgelder und Abschleppen

Falschparken kostet in Köln nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog meist 20 bis 55 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkt, die Fahrt ohne grüne Plakette in die Umweltzone 100 Euro. Teuer wird es erst, wenn abgeschleppt wird. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich prüft Abschleppkosten und Kostenbescheide in einer kostenlosen Ersteinschätzung und sagt Ihnen, ob ein Rechtsbehelf Aussicht hat.

Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 6 Minuten

bis 55 €Verwarnungsgeld ohne Punkt, § 56 OWiG
100 €Fahrt ohne grüne Plakette in der Umweltzone, ohne Punkt
1 WocheZahlungsfrist, damit die Verwarnung wirksam wird
23,50 €Kostenbescheid an den Halter, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, § 25a StVG
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Was Halten und Parken in Köln kostet

Für Halte- und Parkverstöße gilt in Köln derselbe Bußgeldkatalog wie im Rest des Landes. Unzulässiges Halten kostet 20 bis 35 Euro, unzulässiges Parken 25 bis 55 Euro, mit Behinderung 55 bis 100 Euro. Die Verwarnungen schreibt das Ordnungsamt der Stadt Köln. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ordnet Ihren Fall anhand der Tatbestandsnummer auf dem Schreiben ein.

Regelsätze für Halte- und Parkverstöße nach Bußgeldkatalog
VerstoßRegelsatzPunkte
Unzulässig gehalten, etwa im Halteverbot20 €, mit Behinderung 35 €keine
Unzulässig geparkt, bis eine Stunde25 €, mit Behinderung 40 €keine
Unzulässig geparkt, länger als eine Stunde40 €, mit Behinderung 50 €keine
Parkschein fehlt oder abgelaufen20 bis 40 €, je nach Dauerkeine
Parken auf Gehweg oder Radweg55 €, mit Behinderung 70 €, mit Gefährdung 80 €keine, bei Unfall 1 Punkt
Parken in zweiter Reihe55 €keine
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt55 €, bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 €keine, bei Behinderung 1 Punkt
Parken auf Schwerbehindertenparkplatz55 €keine

Bis 55 Euro bleibt es bei einem Verwarnungsgeld, das ohne Punkte und ohne Gebühren erledigt ist, wenn Sie innerhalb einer Woche zahlen (§ 56 OWiG). Zahlen Sie nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid über denselben Betrag zuzüglich 28,50 Euro Gebühren und Auslagen. Alle weiteren Verstöße finden Sie im Bußgeldkatalog.

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Was die Fahrt ohne grüne Plakette in der Umweltzone Köln kostet

Große Teile des Kölner Stadtgebiets liegen in einer Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. Wer ohne gültige Plakette hineinfährt oder dort parkt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 100 Euro, ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft solche Bescheide auf Ausnahmegenehmigungen und darauf, ob der Verstoß überhaupt innerhalb der Zone lag.

  • Plakette vergessen: Der Verstoß liegt auch vor, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, die Plakette aber nicht an der Scheibe klebt.
  • Ausnahmen: Für Oldtimer mit H-Kennzeichen, bestimmte Sonderfahrzeuge und in Einzelfällen für Fahrzeuge ohne Plakette gibt es Befreiungen oder Ausnahmegenehmigungen der Stadt Köln. Sie müssen vor der Fahrt vorliegen.
  • Beschilderung: Die Zone muss an den Zufahrten mit dem Zeichen 270.1 beschildert sein. Ein Verstoß setzt voraus, dass die Fahrt innerhalb der Zone stattfand.

Der Betrag von 100 Euro gilt seit der Neufassung des Bußgeldkatalogs 2021, vorher waren es 80 Euro. Weil ein Bescheid über 100 Euro immer ein Bußgeldbescheid ist, kommen 28,50 Euro Gebühren und Auslagen hinzu und es läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.

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Wann Abschleppen in Köln zulässig ist und was es kostet

Wird Ihr Fahrzeug in Köln abgeschleppt, zahlen Sie neben dem Verwarnungsgeld die Rechnung des Abschleppunternehmens und eine Verwaltungsgebühr der Stadt Köln. Beide Posten setzen voraus, dass das Abschleppen rechtmäßig und verhältnismäßig war. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft den Kostenbescheid, weil sich ein Rechtsbehelf hier, anders als beim Verwarnungsgeld, wirtschaftlich lohnen kann.

Nach der Rechtsprechung ist Abschleppen in der Regel zulässig, wenn das Fahrzeug andere konkret behindert, etwa auf Gehwegen, in Feuerwehrzufahrten, auf Schwerbehindertenparkplätzen, in zweiter Reihe oder in Halteverboten, die für Umzüge, Baustellen oder Veranstaltungen eingerichtet wurden. Bei solchen mobilen Halteverboten verlangt das Bundesverwaltungsgericht eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen zwischen Aufstellung und Abschleppen.

Angreifbar sind Abschleppkosten vor allem in vier Fällen: Das Halteverbot war nicht oder zu kurz beschildert, das Fahrzeug hat niemanden behindert und ein milderes Mittel hätte genügt, der Fahrer war erreichbar und hätte umsetzen können, oder die Rechnung enthält Positionen wie Leerfahrten oder Standgebühren, die nicht angefallen sind.

Der Kostenbescheid ist ein Verwaltungsakt der Stadt Köln. Dagegen ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel unmittelbar die Klage zum Verwaltungsgericht Köln der richtige Weg, nicht der Einspruch nach dem OWiG. Die Frist beträgt einen Monat und steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

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Muss der Halter das Verwarnungsgeld zahlen?

Das Verwarnungsgeld richtet sich gegen den Fahrer, nicht gegen den Halter. Benennen Sie den Fahrer nicht und kann die Behörde ihn nicht mit angemessenem Aufwand ermitteln, darf sie Ihnen als Halter nach § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegen: 20 Euro Gebühr zuzüglich 3,50 Euro Auslagen. Bei kleinen Parkverstößen rät die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln daher selten dazu, den Fahrer zu verschweigen.

Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid im Vergleich
VerwarnungsgeldBußgeldbescheid
Betrag5 bis 55 Euroab 60 Euro
Gebührenkeine28,50 Euro zusätzlich
Punktekeineje nach Verstoß möglich
FristZahlung innerhalb einer WocheEinspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
Rechtsbehelfkeiner, Zahlung ist freiwilligEinspruch bei der Bußgeldstelle

Wer die Verwarnung nicht bezahlt, erhält einen Bußgeldbescheid mit Gebühren. Erst dagegen gibt es den Einspruch, den wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erklären. Beim Bewohnerparken und in bewirtschafteten Zonen gilt dasselbe Schema.

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Wann sich ein Einspruch lohnt und wie wir vorgehen

Bei einem reinen Verwarnungsgeld ohne Punkt ist Zahlen meist die vernünftigere Entscheidung, weil Anwaltskosten den Betrag übersteigen. Anders liegt es bei Abschleppkosten, unklarer Beschilderung, falscher Zuordnung des Kennzeichens und bei Bescheiden mit Punkt. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln gibt Ihnen nach einem Blick auf Bescheid und Fotos werktags eine Einschätzung, ob der Aufwand im Verhältnis steht.

  • Unterlagen sichern: Fotos von Fahrzeugstandort, Beschilderung und Umgebung, möglichst am selben Tag; bei Abschleppen Rechnung und Kostenbescheid aufheben.
  • Frist prüfen: Eine Woche für die Verwarnung, zwei Wochen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, ein Monat für die Klage gegen den Kostenbescheid. Ist eine Frist knapp, lesen Sie Einspruchsfrist verpasst.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Schicken Sie uns Bescheid und Fotos. Bei Abschleppkosten prüfen wir Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und die Rechnungspositionen. Was ein Anwalt kostet, steht im Beitrag Anwaltskosten im Verkehrsrecht.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Parken und Umweltzone in Köln

Frage stellen
Gibt es für Falschparken Punkte in Flensburg?

In der Regel nicht. Die meisten Halte- und Parkverstöße liegen bei 20 bis 55 Euro und werden als Verwarnungsgeld ohne Punkt erledigt. Einen Punkt gibt es nur in wenigen Fällen, etwa wenn Rettungsfahrzeuge in einer Feuerwehrzufahrt behindert werden oder ein Parkverstoß auf Geh- oder Radweg zu einem Unfall führt. Dann liegt die Geldbuße bei 100 Euro und es ergeht ein Bußgeldbescheid.

Ich war nicht der Fahrer. Muss ich das Verwarnungsgeld trotzdem zahlen?

Zahlen müssen Sie es nicht, aber es kann Sie trotzdem Geld kosten. Kann die Behörde den Fahrer nicht mit angemessenem Aufwand ermitteln, darf sie dem Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegen: eine Gebühr von 20 Euro zuzüglich 3,50 Euro Auslagen, zusammen 23,50 Euro. Bei einem Verwarnungsgeld von 20 oder 25 Euro ist das Nichtbenennen deshalb selten ein Vorteil.

Mein Auto wurde in Köln abgeschleppt. Muss ich die Kosten zahlen?

Meist ja, wenn das Fahrzeug tatsächlich verbotswidrig stand und das Abschleppen verhältnismäßig war, etwa weil es andere behindert hat oder in einem Halteverbot stand. Angreifbar sind die Kosten, wenn die Beschilderung nicht erkennbar oder erst kurz zuvor aufgestellt war, wenn ein milderes Mittel gereicht hätte oder wenn der Kostenbescheid Positionen enthält, die nicht angefallen sind. Diese Fälle prüfen wir.

Was passiert, wenn ich ohne grüne Plakette in die Kölner Umweltzone fahre?

Das kostet nach dem Bußgeldkatalog 100 Euro, ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen für die grüne Plakette erfüllt, die Plakette aber nicht an der Windschutzscheibe klebt. Für Fahrzeuge ohne Plakette gibt es Ausnahmegenehmigungen, die bei der Stadt Köln beantragt werden müssen. Ein Bußgeldbescheid kommt zusätzlich mit 28,50 Euro Gebühren und Auslagen.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei einem Parkverstoß?

Bei einem reinen Verwarnungsgeld von 20 bis 55 Euro ohne Punkt ist der Aufwand meist größer als der Nutzen. Anders liegt es, wenn Abschleppkosten dazukommen, wenn die Beschilderung unklar oder verdeckt war, wenn das Kennzeichen falsch zugeordnet wurde oder wenn ein Bußgeldbescheid mit Punkt droht. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft das in der kostenlosen Ersteinschätzung und nennt Ihnen das Ergebnis, bevor Kosten entstehen.

Kostenlose Ersteinschätzung

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Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

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