Was kostet ein Anwalt im Verkehrsrecht? RVG-Tabelle mit Beispielen
Die Kosten eines Anwalts in Bußgeldsachen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Grundgebühr, Verfahrensgebühr und, wenn es zur Hauptverhandlung kommt, Terminsgebühr, jeweils als Rahmen mit einer Mittelgebühr. Ein durchschnittliches Verfahren bei der Behörde liegt bei rund 400 Euro brutto, mit Hauptverhandlung bei rund 1.000 Euro. Die Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ist kostenlos.
Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten
Wie ein Anwalt in Bußgeldsachen nach dem RVG abrechnet
In Bußgeldsachen rechnet ein Rechtsanwalt nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG ab. Die Gebühren sind Rahmengebühren. Das Gesetz nennt einen Mindest- und einen Höchstbetrag, innerhalb dieses Rahmens richtet sich die Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, für den Durchschnittsfall gilt die Mittelgebühr. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln nennt Ihnen die voraussichtlichen Gebühren vor der Beauftragung.
| Gebühr | Nr. VV RVG | Rahmen | Mittelgebühr |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr für die erste Einarbeitung | 5100 | 36 bis 204 € | 120 € |
| Verfahrensgebühr im Verfahren vor der Bußgeldbehörde | 5103 | 36 bis 348 € | 192 € |
| Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren | 5109 | 36 bis 348 € | 192 € |
| Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | 5110 | 48 bis 564 € | 306 € |
| Zusätzliche Gebühr, wenn durch Mitwirkung des Anwalts die Hauptverhandlung entbehrlich wird | 5115 | in Höhe der Verfahrensgebühr | 192 € |
| Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation | 7002 | 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 € | 20 € |
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Rahmen gelten für Geldbußen von 80 bis 5.000 Euro, also für praktisch alle Verkehrsverstöße mit Punkt oder Fahrverbot; darunter sind sie niedriger. Die Beträge entsprechen dem Stand nach der Anpassung des RVG zum 1. Juni 2025; maßgeblich ist die aktuelle Gesetzesfassung.
Was ein Bußgeldverfahren mit und ohne Hauptverhandlung kostet
Endet das Verfahren bei der Bußgeldstelle, fallen Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale an, mit Mittelgebühren rund 395 Euro brutto. Kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, kommen die gerichtliche Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr hinzu, zusammen rund 990 Euro brutto. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln legt Ihnen beide Rechnungen vor, bevor Sie sich entscheiden.
| Position | Verfahren endet bei der Behörde | Mit Hauptverhandlung |
|---|---|---|
| Grundgebühr Nr. 5100 | 120,00 € | 120,00 € |
| Verfahrensgebühr Behörde Nr. 5103 | 192,00 € | 192,00 € |
| Verfahrensgebühr Gericht Nr. 5109 | entfällt | 192,00 € |
| Terminsgebühr Nr. 5110 | entfällt | 306,00 € |
| Auslagenpauschale Nr. 7002 | 20,00 € | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 332,00 € | 830,00 € |
| 19 Prozent Umsatzsteuer | 63,08 € | 157,70 € |
| Gesamt brutto | 395,08 € | 987,70 € |
Nimmt die Behörde den Bescheid nach dem Einspruch zurück oder stellt das Gericht das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein, kann die zusätzliche Gebühr Nr. 5115 hinzukommen. Bei einer Einstellung oder Rücknahme trägt diese Kosten aber in der Regel die Staatskasse. Auslagen für einen Sachverständigen kommen im Einzelfall hinzu. Wie ein Verfahren vor dem Amtsgericht Köln abläuft, lesen Sie unter Bußgeldverfahren in Köln.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in Bußgeldsachen in der Regel die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und die Kosten eines Sachverständigen, abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie dürfen den Anwalt frei wählen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln stellt die Deckungsanfrage, rechnet direkt mit der Versicherung ab und führt den Schriftverkehr. Von Ihnen brauchen wir nur den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer.
- Deckung: Verkehrsrechtsschutz umfasst üblicherweise Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr. Bei Vorsatzvorwürfen, etwa Trunkenheitsfahrt, zahlt die Versicherung häufig nur bei Einstellung oder Freispruch nach.
- Wartezeit: Für Bußgeldsachen sehen die meisten Tarife keine Wartezeit vor; die übliche Wartezeit von drei Monaten betrifft eher Vertrags- und Mietstreitigkeiten. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
- Selbstbeteiligung: Bei einer Einstellung mit Kosten zu Lasten der Staatskasse fällt sie in der Regel nicht an, weil die Versicherung dann nichts zahlen muss.
- Ohne Rechtsschutz: Sie erhalten vorab eine Kosteneinschätzung nach RVG. Steht der Aufwand in keinem Verhältnis zur Geldbuße, raten wir vom Verfahren ab.
Wer die Kosten bei Einstellung, Freispruch und Verurteilung trägt
Wer das Verfahren gewinnt, zahlt in der Regel nichts. Bei Freispruch und Einstellung trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen, also die Anwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe (§ 46 OWiG in Verbindung mit § 467 StPO). Bei einer Verurteilung tragen Sie Geldbuße, Gerichtskosten und Ihre eigenen Anwaltskosten. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bespricht dieses Risiko vor jedem Schritt mit Ihnen.
| Ausgang | Verfahrenskosten | Ihre Anwaltskosten |
|---|---|---|
| Rücknahme des Bescheids durch die Behörde | keine | in der Regel Staatskasse |
| Einstellung durch das Gericht, § 47 Abs. 2 OWiG | Staatskasse | Staatskasse; das Gericht kann sie ausnahmsweise bei Ihnen belassen, § 467 Abs. 4 StPO |
| Freispruch | Staatskasse | Staatskasse |
| Rücknahme des Einspruchs vor der Hauptverhandlung | ein Viertel der Gerichtsgebühr, mindestens 19 Euro | Sie |
| Verurteilung | 10 Prozent der Geldbuße, mindestens 60 Euro, plus Auslagen für Zeugen und Sachverständige | Sie |
In einem Fall der Kanzlei hat das Amtsgericht Gummersbach 2025 das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt; der Mandant zahlte weder Geldbuße noch Anwalt. In einem anderen Fall nahm das Regierungspräsidium den Bescheid wegen 23 km/h zu schnell auf der A3 nach Akteneinsicht zurück. Ein Erfolgsversprechen ist das nicht. Was der Verstoß selbst kostet, zeigt der Bußgeldrechner.
Was Vergütungsvereinbarung, Erstberatung und Ersteinschätzung unterscheidet
Neben den gesetzlichen Gebühren ist eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG möglich, etwa ein Pauschalhonorar für ein Verfahren mit absehbarem Aufwand. Sie muss in Textform geschlossen werden und macht die Kosten für Mandanten ohne Rechtsschutz planbar. Davon zu unterscheiden ist die kostenlose Ersteinschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln, bei der kein Mandat und keine Gebühr entsteht.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schicken ein Foto von Bescheid oder Anhörungsbogen und erhalten werktags eine Rückmeldung zu Frist, Aussichten und Kosten. Wie das abläuft, steht unter Kostenlose Ersteinschätzung.
- Erstberatung: Ein ausführliches Beratungsgespräch ohne Vertretung darf nach § 34 RVG gegenüber Verbrauchern mit höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Ob und in welcher Höhe eine Gebühr anfällt, erfahren Sie vor dem Gespräch.
- Vergütungsvereinbarung: Fester Betrag statt Rahmengebühren, in Textform, mit Hinweis darauf, dass die Rechtsschutzversicherung und die Staatskasse nur die gesetzlichen Gebühren erstatten.
Welche Kosten für Ihren Bescheid anfallen, hängt von Geldbuße, Verfahrensstand und Rechtsschutz ab. Schildern Sie uns den Fall, dann bekommen Sie eine konkrete Zahl statt eines Rahmens. Was beim Einspruch geprüft wird, steht unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Die Ersteinschätzung durch die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln ist kostenlos und unverbindlich. Sie schicken Bescheid oder Anhörungsbogen als Foto, wir melden uns werktags mit einer Einschätzung zu Frist, Aussichten und voraussichtlichen Kosten. Gebühren entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen. Lohnt sich der Einspruch wirtschaftlich nicht, erfahren Sie das vor der Beauftragung.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Mit einem Verkehrsrechtsschutz in der Regel ja. Er umfasst üblicherweise Bußgeld- und Strafverfahren im Straßenverkehr und trägt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit gibt es für Bußgeldsachen meist nicht, anders als bei manchen Vertragsstreitigkeiten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, Sie müssen nicht selbst mit der Versicherung verhandeln.
Wer zahlt den Anwalt, wenn das Verfahren eingestellt wird?
Bei Einstellung oder Freispruch trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten und Ihre notwendigen Auslagen, also die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe (§ 46 OWiG, § 467 StPO). So hat das Amtsgericht Gummersbach 2025 in einem Verfahren der Kanzlei nach § 47 Abs. 2 OWiG entschieden. Bei einer solchen Einstellung kann das Gericht die Auslagen ausnahmsweise beim Betroffenen belassen.
Lohnt sich ein Anwalt bei einem Bußgeld von 100 Euro?
Selten wegen des Geldes, oft wegen der Nebenfolgen. Bei 100 Euro ohne Punkt übersteigen die Gebühren die Geldbuße. Steht aber ein Punkt im Raum, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar oder liegt Ihr Punktestand nahe an einer Maßnahme, geht es um mehr als den Betrag im Bescheid. Mit Rechtsschutz stellt sich die Frage ohnehin nicht. In der Ersteinschätzung stellen wir Geldbuße, Nebenfolgen und Gebühren gegenüber.
Was bedeutet Mittelgebühr?
Das RVG nennt für Bußgeldsachen keine festen Beträge, sondern Rahmen, etwa 36 bis 348 Euro für die Verfahrensgebühr. Innerhalb des Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. Für einen durchschnittlichen Fall gilt die Mitte des Rahmens, die Mittelgebühr. Ein einfacher Fall kann darunter liegen, ein aufwendiger mit Sachverständigem darüber.
Was kostet Ihr Fall? Schicken Sie uns den Bescheid, wir rechnen es vor.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
- Adresse
- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Telefon
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- kontakt@kanzleiyilmaz.de
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außerhalb der Zeiten: Bescheid über das Formular melden, Rückruf werktags - Region
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