Ratgeber · Bußgeldverfahren Köln

Bußgeldverfahren in Köln: Bußgeldstelle, Amtsgericht und Ablauf vor Ort

Ein Bußgeldverfahren in Köln beginnt bei der Bußgeldstelle der Stadt Köln oder der Polizei NRW, läuft über Anhörung, Bescheid und Einspruch und endet, wenn die Behörde am Vorwurf festhält, vor dem Amtsgericht Köln, mit Fristen an jeder Station. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich begleitet das Verfahren von der Anhörung bis zur Hauptverhandlung.

Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten

2 WochenEinspruchsfrist ab Zustellung des Bescheids, § 67 OWiG
28,50 €Gebühren und Auslagen, die ab dem Bußgeldbescheid hinzukommen
6 MonateVerfolgungsverjährung nach Erlass des Bescheids
über 250 €Geldbuße, ab der die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung möglich ist, § 79 OWiG
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Wer in Köln und im Umland zuständig ist

Für Verstöße im Kölner Stadtgebiet erlässt in der Regel die Bußgeldstelle des Ordnungsamts der Stadt Köln den Bescheid, für eigene Messungen der Polizei, etwa auf den Autobahnen, die Polizei NRW. Im Umland kommen Kreisordnungsbehörden, kreisfreie Städte und Kreispolizeibehörden hinzu. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln liest deshalb zuerst den Absender, denn er bestimmt Akte und zuständiges Gericht.

Zuständige Bußgeldbehörden und Gerichte in Köln und im Umland
Ort des VerstoßesBußgeldbehörde (üblicherweise)Gericht bei Einspruch
Stadtgebiet Köln, Messung der StadtOrdnungsamt der Stadt Köln, BußgeldstelleAmtsgericht Köln
Autobahnen und Polizeikontrollen in KölnPolizei NRW als BußgeldbehördeAmtsgericht am Sitz der Behörde
LeverkusenStadt Leverkusen als kreisfreie StadtAmtsgericht Leverkusen
Pulheim, Hürth, FrechenRhein-Erft-Kreis oder die Stadt selbst, je nach VerstoßAmtsgericht am Sitz der Behörde
Bergisch GladbachRheinisch-Bergischer Kreis oder die Stadt selbstAmtsgericht Bergisch Gladbach
Autobahnen in anderen Bundesländernzum Beispiel ein RegierungspräsidiumAmtsgericht am Sitz der Behörde

Nach § 68 OWiG ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Bußgeldbehörde sitzt. Bei Bescheiden der Stadt Köln ist das das Amtsgericht Köln, das Verkehrsordnungswidrigkeiten in eigenen Abteilungen im Justizgebäude an der Luxemburger Straße verhandelt.

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Wie das Verfahren bei der Behörde abläuft

Das Verfahren bei der Behörde durchläuft vier Stationen, den Anhörungsbogen, den Bußgeldbescheid, den Einspruch und die erneute Prüfung durch die Bußgeldstelle. Hält sie am Bescheid fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft Köln an das Amtsgericht ab (§ 69 OWiG). Die Kanzlei Yilmaz nutzt diese Phase, um mit der Akteneinsicht die Messung zu prüfen, bevor ein Gericht befasst wird.

  1. Anhörung. Sie bestätigen die Angaben zur Person, zur Sache nichts.
  2. Bußgeldbescheid. Ab 60 Euro Geldbuße, zuzüglich 28,50 Euro Gebühren und Auslagen. Mit Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 67 OWiG). Ist sie abgelaufen, hilft der Beitrag Einspruchsfrist verpasst.
  3. Einspruch und Akteneinsicht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und beantragen die vollständige Akte mit Eichschein, Messprotokoll, Fotos und Rohmessdaten. Mehr dazu unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
  4. Zwischenverfahren. Die Behörde kann den Bescheid zurücknehmen oder ändern (§ 69 Abs. 2 OWiG), sonst gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft Köln an das Amtsgericht.
Verjährung im Blick behalten. Nach Erlass des Bescheids verjährt der Verstoß in sechs Monaten, wenn keine Unterbrechung eintritt (§ 26 Abs. 3 StVG, § 33 OWiG), etwa durch den Eingang der Akten beim Gericht.
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Was in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Köln passiert

Vor dem Amtsgericht Köln verhandelt eine Richterin oder ein Richter allein, die Staatsanwaltschaft ist meist nicht anwesend; gehört werden Messbeamter und gegebenenfalls Sachverständiger. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln bereitet den Termin mit Beweisanträgen vor und stellt vorab die Anträge, die Ihnen den Weg zum Gericht ersparen können.

  • Entbindung vom Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG): Erklären Sie sich zur Fahrereigenschaft oder erklären Sie, nichts weiter zur Sache zu sagen, kann das Gericht Sie vom Erscheinen entbinden. Ohne Entbindung und ohne Entschuldigung droht die Verwerfung des Einspruchs (§ 74 Abs. 2 OWiG).
  • Einstellung (§ 47 Abs. 2 OWiG): Das Gericht kann das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, wenn eine Ahndung nicht geboten ist, etwa bei geringer Schuld oder Zweifeln an der Messung.
  • Urteil: Freispruch, Herabstufung, Absehen vom Fahrverbot gegen höhere Geldbuße (§ 4 Abs. 4 BKatV) oder Verurteilung wie im Bescheid. Mehr unter Fahrverbot abwenden.
  • Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG): Gegen das Urteil ist die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Köln möglich, ohne Zulassung bei einer Geldbuße über 250 Euro oder bei Fahrverbot, sonst nur mit Zulassungsantrag (§ 80 OWiG). Geprüft werden Rechtsfehler, keine neuen Tatsachen.

Zwei Verfahren der Kanzlei zeigen beide Wege. Das Amtsgericht Gummersbach hat 2025 ein Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt. In einem anderen Fall nahm das Regierungspräsidium den Bescheid wegen 23 km/h zu schnell auf der A3, gemessen mit Koaxialkabeln, nach Akteneinsicht zurück. Ein Erfolgsversprechen ist das nicht.

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Was das Verfahren kostet und wer die Kosten trägt

Wer das Verfahren gewinnt oder eine Einstellung erreicht, zahlt in der Regel nichts, weil Kosten und notwendige Auslagen dann die Staatskasse trägt (§ 46 OWiG, § 467 StPO). Bei einer Verurteilung kommen zur Geldbuße die Gerichtsgebühr und die eigenen Anwaltskosten hinzu. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz nennt Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor der Beauftragung.

Kostenfolgen je nach Ausgang des Bußgeldverfahrens
AusgangGeldbußeGerichtskostenAnwaltskosten
Rücknahme des Bescheids durch die Behördeentfälltkeinein der Regel Staatskasse
Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiGentfälltStaatskasseStaatskasse, Ausnahmen nach § 467 Abs. 4 StPO möglich
Rücknahme des Einspruchs vor der Hauptverhandlungwie im Bescheidein Viertel der Gebühr, mindestens 19 EuroBetroffener
Verurteilungwie im Urteil10 Prozent der Geldbuße, mindestens 60 Euro, plus AuslagenBetroffener

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Bußgeldsachen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei. Die Gebühren im Einzelnen finden Sie im Beitrag Was kostet ein Anwalt im Verkehrsrecht.

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So läuft die Vertretung in Köln und im Umland

Sie schicken Anhörungsbogen oder Bescheid als Foto, Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz meldet sich werktags mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Beauftragen Sie uns, unterschreiben Sie die Vollmacht digital; den Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle der Stadt Köln, der Polizei NRW, den Behörden im Umland und dem Amtsgericht übernehmen wir. Mandanten aus Leverkusen, Pulheim, Bergisch Gladbach, Hürth oder Frechen müssen dafür nicht nach Köln kommen.

  • Digital: Unterlagen per Formular oder E-Mail, Vollmacht online, Rückfragen per Telefon.
  • Vor Gericht: Wir beantragen die Entbindung vom Erscheinen, wo sie sinnvoll ist, und nehmen den Termin beim Amtsgericht Köln oder im Umland wahr.
  • Ausstieg: Ist der Bescheid nach Akteneinsicht nicht angreifbar, empfehlen wir die Rücknahme des Einspruchs, bevor Gerichtskosten entstehen.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Bußgeldverfahren in Köln

Frage stellen
Muss ich zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Köln persönlich erscheinen?

Grundsätzlich ja, das Gericht kann Sie aber auf Antrag vom persönlichen Erscheinen entbinden (§ 73 Abs. 2 OWiG), wenn Sie sich zur Fahrereigenschaft erklärt haben oder erklären, nichts weiter zur Sache zu sagen. Dann nimmt Ihr Verteidiger den Termin allein wahr. Wer ohne Entbindung und ohne genügende Entschuldigung fehlt, riskiert, dass der Einspruch ohne Verhandlung verworfen wird (§ 74 Abs. 2 OWiG).

Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren in Köln?

Vom Anhörungsbogen bis zum Bescheid vergehen meist einige Wochen. Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldstelle erneut, danach gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Bis zur Hauptverhandlung dauert es je nach Auslastung des Gerichts oft mehrere Monate. Feste Fristen gibt es nicht. Maßgeblich bleibt die Verjährung von sechs Monaten nach dem Bescheid, die durch Handlungen des Gerichts unterbrochen wird.

Kann das Amtsgericht das Verfahren einfach einstellen?

Ja. Nach § 47 Abs. 2 OWiG kann das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, wenn eine Ahndung nicht geboten ist, etwa bei geringer Schuld, langer Verfahrensdauer oder Zweifeln an der Messung. Die Kosten trägt dann meist die Staatskasse. In einem Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz hat das Amtsgericht Gummersbach 2025 genau so entschieden und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Was kostet mich das Verfahren, wenn ich verliere?

Bei einer Verurteilung tragen Sie die Geldbuße, die Gerichtsgebühr von 10 Prozent der Geldbuße, mindestens 60 Euro, Auslagen etwa für Zeugen oder Sachverständige und Ihre eigenen Anwaltskosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten üblicherweise abzüglich der Selbstbeteiligung. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen die Kosten vorab und raten offen davon ab, wenn ein Verfahren wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.

Ich wohne in Leverkusen oder Bergisch Gladbach. Können Sie mich vertreten?

Ja. Bußgeldverfahren laufen weitgehend schriftlich, deshalb vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz Mandanten aus dem gesamten Umland und bundesweit. Sie fotografieren den Bescheid und unterschreiben die Vollmacht digital, den Schriftverkehr mit Behörde und Gericht übernehmen wir. Vor welchem Amtsgericht verhandelt wird, spielt keine Rolle. Persönliche Termine bieten wir in Köln-Longerich an.

Kostenlose Ersteinschätzung

Bescheid aus Köln erhalten? Wir prüfen ihn, bevor es vor Gericht geht.

Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.

  1. 1Anliegen
  2. 2Stand
  3. 3Rechtsschutz
  4. 4Kontakt
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Wo stehen Sie gerade?Davon hängt ab, wie viel Zeit für den Einspruch bleibt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten des Verfahrens. Die Deckungsanfrage stellt die Kanzlei für Sie.
Wie erreichen wir Sie?Wir rufen werktags zurück oder antworten per E-Mail.
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