Bußgeld aus dem Ausland: Was für Sie in Deutschland gilt
Geldbußen aus EU-Staaten werden ab 70 Euro einschließlich Verfahrenskosten über das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt. Punkte und Fahrverbote aus dem Ausland gelten hier nicht, im Tatortstaat aber sehr wohl. Einspruch und Fristen richten sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verstoß passiert ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft Bescheide aus dem Ausland, bevor Sie zahlen.
Von Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz · aktualisiert am 6. September 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten
Was Sie nach Post aus dem Ausland zuerst klären sollten
Ein Bescheid aus dem Ausland kommt meist Wochen nach der Rückreise, oft in der Landessprache, manchmal mit deutscher Übersetzung, und häufig mit einem Rabatt bei schneller Zahlung. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln sieht solche Bescheide regelmäßig, weil aus dem Kölner Raum viele Fahrten in die Niederlande und nach Belgien führen.
Über das Vorgehen entscheiden drei Punkte. Zunächst, ob der Absender eine Behörde oder ein privates Inkassounternehmen ist. Dann, ob im Tatortstaat noch eine Einspruchsfrist läuft. Und schließlich, ob der Betrag die Grenze erreicht, ab der in Deutschland vollstreckt wird. Heben Sie den Umschlag auf, weil Fristen im Ausland oft ab Zustellung laufen.
Vollstreckung in Deutschland ab 70 Euro
Rechtskräftige Geldsanktionen aus EU-Staaten werden nach dem EU-Rahmenbeschluss über Geldstrafen und Geldbußen, umgesetzt in §§ 87 ff. IRG, in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz in Bonn vollstreckt. Voraussetzung ist ein Betrag von mindestens 70 Euro, wobei Verfahrenskosten mitzählen. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln vertritt Betroffene in diesem Verfahren.
Der Tatortstaat übersendet die Entscheidung an das Bundesamt für Justiz, das Sie anhört und bei fehlenden Hindernissen einen Bewilligungsbescheid erlässt. Dagegen ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich, über den das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz entscheidet (§ 87g IRG). Erst danach wird wie bei einer deutschen Geldbuße vollstreckt.
- Keine Prüfung des Verstoßes selbst: Ob Sie tatsächlich zu schnell waren, prüft das Bundesamt nicht. Das gehört in den Einspruch im Tatortstaat.
- Einwendungen im deutschen Verfahren: zum Beispiel, dass Sie im Ausland keine Gelegenheit hatten, die fehlende Verantwortlichkeit geltend zu machen, dass Sie nicht über Rechtsbehelfe belehrt wurden oder dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.
- Unter 70 Euro: keine Vollstreckung in Deutschland. Die Forderung bleibt im Tatortstaat offen und kann bei der nächsten Einreise oder Kontrolle dort eingefordert werden.
Gibt es Punkte oder ein Fahrverbot für Verstöße im Ausland?
Vollstreckt wird ausschließlich die Geldsanktion. Punkte im Fahreignungsregister entstehen für Verstöße im Ausland nicht, und ein dort verhängtes Fahrverbot wird in Deutschland nicht übernommen. Im Tatortstaat gilt es aber weiter. Wer in Österreich oder der Schweiz trotz eines dortigen Fahrverbots fährt, riskiert vor Ort ein Strafverfahren. Die Kanzlei Yilmaz klärt, welche Folgen im Ausland tatsächlich drohen.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, der Rahmenbeschluss gilt dort nicht. Eine Vollstreckung Schweizer Bußen in Deutschland findet nach unserer Kenntnis in der Regel nicht statt. Offene Bußen bleiben in der Schweiz jedoch gespeichert; bei der nächsten Einreise oder Kontrolle kann die Zahlung an Ort und Stelle verlangt werden, und erhebliche Geschwindigkeitsverstöße werden in der Schweiz als Straftat verfolgt, verbunden mit einem Fahrverbot für die Schweiz.
Was Punkte und Fahrverbote nach deutschem Recht bedeuten, lesen Sie unter Punkte in Flensburg und Fahrverbot abwenden.
Welche Halterhaftung und Fristen im Tatortstaat gelten
Anders als in Deutschland, wo der Halter den Fahrer nicht benennen muss (siehe Zeugenfragebogen als Halter), kennen viele Nachbarstaaten eine Halterhaftung. Der Halter zahlt, auch wenn er nicht gefahren ist, oder muss den Fahrer benennen. Einspruch und Fristen richten sich nach dem Recht des Tatortstaats, nicht nach der deutschen Zwei-Wochen-Frist. Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln prüft, welche Frist läuft, und arbeitet bei Bedarf mit Kollegen im jeweiligen Land zusammen.
| Land | Halterhaftung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Niederlande | ja, Halter zahlt | Bescheid des CJIB, Einspruch nach niederländischem Recht in der Regel innerhalb von sechs Wochen |
| Belgien | ja, Halter haftet | häufig deutschsprachige Schreiben, Vollstreckung über das Bundesamt für Justiz |
| Österreich | Halter muss Fahrer benennen (Lenkerauskunft) | oft zunächst Anonymverfügung; wer sie zahlt, beendet das Verfahren, wer nicht, wird zur Lenkerauskunft aufgefordert |
| Italien | Halter muss Fahrer benennen, sonst Zusatzbuße | Zustellung an Ausländer in der Regel innerhalb von 360 Tagen zulässig |
| Frankreich | Halter haftet für die Geldbuße | Rabatt bei schneller Zahlung, Zuschlag bei Verspätung |
| Schweiz | Halter haftet, wenn Fahrer nicht benannt | keine EU-Vollstreckung, Risiko bei Einreise und Kontrolle |
Wer im Ausland Einspruch einlegt, sollte das in der vorgegebenen Form und Sprache tun und den Zugang nachweisen können.
Was bei Inkassoschreiben, Mietwagen und alten Forderungen gilt
Nicht jedes Schreiben zu einem Bußgeld aus dem Ausland kommt von einer Behörde. Private Inkassounternehmen treiben im Auftrag ausländischer Stellen oder Autovermieter Forderungen ein und schlagen eigene Gebühren auf. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse und können weder vollstrecken noch Punkte auslösen. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz prüft bei solchen Schreiben zuerst, welche behördliche Entscheidung dahintersteht, bevor Mandanten zahlen.
- Mietwagen: Der Vermieter ist Halter, gibt Ihre Daten an die Behörde weiter und berechnet dafür eine Bearbeitungsgebühr nach dem Mietvertrag. Das Bußgeld selbst schickt anschließend die Behörde.
- Verjährung: Verfolgung und Vollstreckung verjähren nach dem Recht des Tatortstaats. In Deutschland wird nur vollstreckt, was dort noch vollstreckbar ist. Bei Post, die erst Jahre nach dem Verstoß kommt, prüfen wir die Verjährung zuerst.
- Zahlung mit Rabatt: Viele Staaten gewähren einen Nachlass bei Zahlung innerhalb weniger Tage. Wer zahlt, erkennt den Vorwurf in der Regel an und verliert den Rechtsbehelf. Die Entscheidung sollte deshalb vor Ablauf des Rabatts fallen.
So gehen wir bei einem Bescheid aus dem Ausland vor
Schicken Sie uns den Bescheid mit Umschlag als Foto, dazu gegebenenfalls den Mietvertrag oder das Inkassoschreiben. Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz prüft werktags, aus welchem Staat die Entscheidung stammt, ob sie rechtskräftig ist, welche Frist läuft und ob der Betrag in Deutschland vollstreckt werden kann. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch auf Türkisch und Englisch.
- Absender und Stand klären. Behörde oder Inkasso, Bescheid oder bereits Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz.
- Frist und Rechtsbehelf im Tatortstaat. Läuft noch eine Frist, entscheiden wir mit Ihnen, ob sich ein Einspruch dort lohnt.
- Einwendungen in Deutschland. Im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz tragen wir vor, was das deutsche Recht zulässt, und legen bei Bedarf Einspruch, über den das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz entscheidet ein.
- Zahlung ordnen. Ist die Forderung berechtigt, zahlen Sie direkt an die Behörde, ohne Inkassoaufschlag, und mit Rabatt, wo er noch gilt.
Für deutsche Bescheide gelten andere Regeln, die wir unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beschreiben. Für eine erste Einordnung nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung.
Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland überhaupt bezahlen?
Bei rechtskräftigen Entscheidungen aus EU-Staaten grundsätzlich ja, denn sie können ab 70 Euro einschließlich Verfahrenskosten über das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstreckt werden. Unterhalb dieser Grenze findet keine Vollstreckung in Deutschland statt, die Forderung bleibt im Tatortstaat aber bestehen. Ob der Bescheid überhaupt wirksam ist, ob Sie Einwände haben und ob eine Halterhaftung greift, prüfen wir vor jeder Zahlung.
Bekomme ich für einen Verstoß im Ausland Punkte in Flensburg?
Nein. Punkte im Fahreignungsregister gibt es nur für Verstöße, die nach deutschem Recht geahndet werden. Auch ein im Ausland verhängtes Fahrverbot wird in Deutschland nicht übernommen; es gilt aber im jeweiligen Land, und wer dort trotzdem fährt, riskiert ein Strafverfahren vor Ort. Vollstreckt wird in Deutschland allein die Geldsanktion.
Ich war nicht der Fahrer. Hilft mir das im Ausland?
Weniger als in Deutschland. Die Niederlande, Österreich, Italien und Frankreich kennen Formen der Halterhaftung, bei denen der Halter zahlt oder den Fahrer benennen muss. Im deutschen Vollstreckungsverfahren können Sie einwenden, dass Sie im Ausland keine Gelegenheit hatten, Ihre fehlende Verantwortung geltend zu machen. Ob das im Einzelfall trägt, hängt von Bescheid und Verfahrensablauf ab.
Was mache ich mit einem Schreiben einer Inkassofirma wegen eines Bußgelds?
Nicht ungeprüft zahlen. Private Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse; sie können weder vollstrecken noch Punkte oder Fahrverbote auslösen. Prüfen Sie, ob überhaupt eine behördliche Entscheidung dahintersteht, ob die Forderung bereits verjährt ist und welche Gebühren aufgeschlagen wurden. Handelt es sich um eine berechtigte, rechtskräftige Geldbuße, ist die Zahlung an die Behörde meist günstiger als über das Inkasso.
Wie lange kann ein ausländisches Bußgeld noch eingetrieben werden?
Das richtet sich nach dem Recht des Tatortstaats, das für Verfolgung und Vollstreckung eigene Fristen kennt. In Deutschland wird eine ausländische Geldsanktion nur vollstreckt, wenn die Entscheidung rechtskräftig und nach dem Recht des Tatortstaats noch vollstreckbar ist. Wer Post erst Jahre nach dem Verstoß erhält, sollte die Verjährung deshalb ausdrücklich prüfen lassen.
Bescheid aus dem Ausland? Wir prüfen ihn, bevor Sie zahlen.
Vier kurze Fragen zu Vorwurf, Verfahrensstand, Rechtsschutz und Kontaktdaten, dann meldet sich die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln-Longerich werktags mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Bescheid. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie die Kanzlei nach der Rückmeldung ausdrücklich beauftragen.
Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz
- Adresse
- Robert-Perthel-Straße 71-73
50739 Köln (Longerich, Bezirk Nippes) - Telefon
- 0221 67811101
- kontakt@kanzleiyilmaz.de
- Zeiten
- Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr
außerhalb der Zeiten: Bescheid über das Formular melden, Rückruf werktags - Region
- Persönlich in Köln und im Umkreis von rund 30 Minuten Fahrzeit, bundesweit digital